Presse
06.05.2025, VerbraucherService Bayern rät zum vwL-Sparen
Mit staatlicher Förderung zum Sparerfolg
Wer bei einem neuen Arbeitgeber beginnt, wird möglicherweise von der Personalabteilung auf die vermögenswirksamen Leistungen (vwL) angesprochen. Waren diese Zusatzleistungen in Form von Sparraten früher üblich, sind sie im Zuge der stattgefundenen Abkehr vieler Arbeitgeber von Tarifverträgen etwas in Vergessenheit geraten. Doch durch die Anhebung der förderfähigen Einkommensgrenzen auf 40.000 und 80.000 Euro zu Beginn des letzten Jahres, ist diese Form des Sparens auch für mittlere Einkommen wieder interessant.
Der Gesetzgeber hat durch seine Anpassung bewirkt, dass die Arbeitnehmersparzulage bis zu einer Höhe des zu versteuernden Einkommens von 40.000 Euro bei Ledigen und 80.000 Euro bei Verheirateten ausgezahlt wird. Bei der Höhe des Einkommens wird außerdem nicht mehr nach der jeweiligen Sparform unterschieden, was eine Vereinfachung bedeutet.
„Gerade für Menschen mit geringerem Einkommen stellen vermögenswirksame Leistungen eine attraktive Form des Vermögensaufbaus dar. Die Förderungen betragen bis zu 20 Prozent“, erklärt Markus Latta, Fachteamleiter für Finanzdienstleistungen beim VerbraucherService Bayern im KDFB e. V. (VSB). Jungen Sparern rät Latta zum Abschluss eines Aktienfonds-sparvertrags, da diese einen längeren Anlagehorizont haben und somit von den Renditen der Aktienmärkte profitieren. „Achten Sie beim Abschluss eines Sparvertrags immer auf die Kosten. Je geringer diese sind, desto höher ist auch die Rendite Ihres Sparplans“, so der Finanzexperte. ETFs-Sparpläne bieten hier eine kostengünstige Variante im Vergleich zu gemanagten Fonds.
Weitere Informationen zu diesem Thema: Vermögenswirksame Leistungen: Durch staatliche Förderung zu ansehnlicher Rendite