Presse

16.09.2020, Anschluss für Prämiensparkunden möglich

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Kunden mit gekündigten Prämiensparverträgen der Sparkasse Nürnberg haben jetzt die Möglichkeit, sich einer Musterfeststellungsklage anzuschließen und damit auch den Tatbestand der Verjährung von Ansprüchen zu hemmen. Hintergrund der Klage ist die Auffassung zahlreicher Verbraucherschützer, unter ihnen auch der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB), dass die Sparkassen bei der Berechnung der Zinsen für diese Sparverträge einen falschen Referenzzinssatz herangezogen haben, was bereits von einigen Oberlandesgerichten bestätigt wurde. Einige Kündigungen sind bei entsprechender Vertragskonstellation damit nicht rechtens.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse NürnbergFoto: © Andrey Popov - stockadobe.com

Die Entscheidung, welcher Referenzzins anzuwenden ist, trifft der Bundesgerichtshof (BGH), ein entsprechendes Urteil wird im kommenden Jahr erwartet.

Wir raten allen betroffenen Kunden der Sparkasse Nürnberg sich diesem für sie kostenfreien Verfahren anzuschließen, um so ihre Ansprüche zu sichern“, rät Markus Latta, Fachteamleiter für Finanzdienstleistungen beim VSB: „Zwar können sich bei dieser Musterfeststellungsklage aktuell nur die Kunden der Sparkasse Nürnberg anschließen, wir rechnen allerdings mit einer Signalwirkung für die zahlreichen Kunden der anderen Sparkassen in Bayern“, so Latta.

Betroffene Verbraucher*innen können hier prüfen, ob eine Eintragung im Klageregister für sie Sinn macht:

www.musterfeststellungsklagen.de/sparkasse-nuernberg/klage-check

Hier ist die Eintragung im Klageregister möglich:

www.bundesjustizamt.de