Presse

25.01.2021, Prämiensparkunden können sich anschließen

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Kunden mit gekündigten Prämiensparverträgen der Stadtsparkasse München haben die Möglichkeit, sich einer Musterfeststellungsklage anzuschließen und damit auch den Tatbestand der Verjährung von Ansprüchen zu hemmen. Es ist der gleiche Fall, wie im vergangenen Jahr in Nürnberg auch hier kam es zu einer Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse. Hintergrund der Klage ist die Auffassung zahlreicher Verbraucherschützer, unter ihnen auch der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB), dass die Sparkassen bei der Berechnung der Zinsen für diese Sparverträge einen falschen Referenzzinssatz herangezogen haben, was bereits von einigen Oberlandesgerichten bestätigt wurde. Einige Kündigungen sind bei entsprechender Vertragskonstellation damit nicht rechtens.

Die Entscheidung, welcher Referenzzins anzuwenden ist, trifft der Bundesgerichtshof (BGH), ein entsprechendes Urteil wird in diesem Jahr erwartet.

„Wir raten allen betroffenen Kunden der Stadtsparkasse München sich diesem für sie kostenfreien Verfahren anzuschließen, um so ihre Ansprüche zu sichern“, rät Markus Latta, Fachteamleiter für Finanzdienstleistungen beim VSB: „Die Sparkassen hatten Ende des vergangenen Jahres die Möglichkeit, diese Angelegenheit am Runden Tisch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) gemeinsam mit uns Verbraucherschützern und im einvernehmlichen Sinn für die Sparer zu klären. Leider haben sie diese Chance nicht genutzt und diese Veranstaltung platzen lassen“, so Latta.

Betroffene Verbraucher*innen können sich gerne an die Beratungsstellen des VSB wenden: www.verbraucherservice-bayern.de

Die Eintragung im Klageregister ist voraussichtlich ab dem Frühjahr 2021 möglich.