Presse

08.03.2021, Klageregister für Prämiensparer nun geöffnet

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Kunden mit gekündigten Prämiensparverträgen der Stadtsparkasse München haben jetzt die Möglichkeit, sich einer Musterfeststellungsklage anzuschließen und damit auch den Tatbestand der Verjährung von Ansprüchen zu hemmen. Hintergrund der Klage ist die Auffassung zahlreicher Verbraucherschützer, unter ihnen auch der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB), dass die Sparkassen bei der Berechnung der Zinsen für diese Sparverträge einen falschen Referenzzinssatz herangezogen haben, was bereits von einigen Oberlandesgerichten bestätigt wurde. Einige Kündigungen sind bei entsprechender Vertragskonstellation damit nicht rechtens.

Die Entscheidung, welcher Referenzzins anzuwenden ist, trifft der Bundesgerichtshof (BGH), ein entsprechendes Urteil wird in diesem Jahr erwartet.

Wir raten allen betroffenen Kunden der Stadtsparkasse München sich diesem für sie kostenfreien Verfahren anzuschließen, um so ihre Ansprüche zu sichern“, informiert Markus Latta, Fachteamleiter für Finanzdienstleistungen beim VSB: „Zwar können sich bei dieser Musterfeststellungsklage aktuell nur die Kunden der Stadtsparkasse München anschließen, Rechtssicherheit für alle betroffenen Prämiensparer erwarten wir durch das kommende Urteil des BGH im Laufe dieses Jahres “, so Latta.

Betroffene Verbraucher*innen können hier prüfen, ob eine Eintragung im Klageregister für sie Sinn macht:

www.musterfeststellungsklagen.de/stadtsparkasse-muenchen

Hier ist die Eintragung im Klageregister möglich:

www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Klageregister/Klagen/202101/Anmeldung/Formular_node.html