Presse

07.04.2020, Wie Fitness-Studios mit der Corona-Krise umgehen

Nach Home-Office jetzt auch Home-Trainer

Die Corona-Krise zwingt auch Fitness-Studios zu vorübergehenden Schließungen. Die Folge: Die Laufbänder stehen still, Sport-Liebhaber gehen einzeln joggen oder drücken im heimischen Keller ihre Gewichte. Doch wie sieht es mit den Mitgliedsbeiträgen für die Schließzeit aus, die mindestens bis 19. April 2020 dauert? Behalten die Einrichtungen die Beiträge als großzügige Spende ein oder bekommen Verbraucher*innen das Geld zurück?

„Wir sind der Ansicht, dass die Verbraucher*innen von ihrer Bezahlpflicht befreit sind, da die Studios ihrer Leistungspflicht derzeit nicht nachkommen. Aber eigenmächtig aussetzen sollten die Mitglieder die Beiträge auch nicht ohne Weiteres“, sagt Carina Schütz, Juristin beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB): „Der Kunde müsste ein Wahlrecht haben, ob er seine Beiträge entsprechend zurückfordert oder sich auf eine Verlängerung der Vertragslaufzeit einlässt, wie sie bereits von vielen Studios angekündigt wurde“. Ein Sonderkündigungsrecht wegen der Corona-Krise besteht nicht.

Für Verbraucher*innen empfiehlt es sich, ihre Entscheidung gut abzuwägen. Fordert ein Großteil der Kunden die Mitgliedschaftsbeiträge wegen der Corona-Maßnahmen zurück, so bleiben voraussichtlich Schließungen – besonders der kleinen Fitness-Studios – nicht aus. Für wen eine Verlängerung der Mitgliedschaft in Betracht kommt, sollte dies zumindest in Erwägung ziehen. „Setzen Sie sich mit dem jeweiligen Betreiber in Verbindung, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Viele zeigen Verständnis für Ihre Situation und bieten ihrerseits Hilfe und individuelle Lösungen an“, so Schütz.