Presse

14.04.2026, Verbraucherrelevante Risiken im Überblick

Neues Gebäudemodernisierungsgesetz: Zurück in die Vergangenheit?

Die Bundesregierung hat sich auf Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) geeinigt. Dieses soll ab 1. Juli 2026 in Kraft treten und das bisherige Gesetz (GEG) ersetzen. Die Wahlfreiheit im Heizungskeller erscheint auf den ersten Blick als entlastende Vereinfachung. Bei genauerer Betrachtung bedeutet sie jedoch weitere Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher, die Kostensteigerungen und Unsicherheiten deutlich zu spüren bekämen, erklärt die Energieberatung des VerbraucherService Bayern im KDFB e. V. (VSB).

Einzelheiten zum neuen Gesetz sind noch nicht bekannt, aber klar ist: Das GMG soll weiterhin den Einbau von Gas- und Ölheizungen erlauben. Doch ab 2028 müssten Brennstoffhändler schrittweise teurere, klimaneutrale Brennstoffe beimischen, gestartet werden soll mit einem Prozent für alle fossilen Heizungen. Ab 2029 müssten die Eigentümerinnen und Eigentümer bei jeder neu eingebauten Öl- oder Gasheizung einen Bioanteil von zehn Prozent sicherstellen. Der weitere Anstieg (Biotreppe) bis 2040 wird in drei Schritten im Gesetz festgelegt.

„Langfristig entsteht so eine Kostenfalle: Fossile Heizungen bleiben zwar auf dem Papier erlaubt, werden aber über steigende Biobrennstoff-Pflichten, CO2-Bepreisung und Krisenanfälligkeit kontinuierlich teurer“, erklärt Donimik Stauss, Energieberater beim VSB: „Das GMG entlastet vor allem die Politik, nicht die Verbraucherinnen und Verbraucher.“

Die Abschaffung der 65‑Prozent-Regel führt zu mehr Wahlfreiheit. Tatsächlich ist der Einbau einer fossilen Heizung ein Risiko. Denn die Umsetzung kommunaler Klimaschutzpläne kann zu einem Verbot fossiler Heizungen führen. Es gibt Kommunen, die den Gasnetzrückbau bereits angekündigt haben, sowie Kommunen, die in den Jahren 2035-2040 klimaneutral sein möchten. Dann wäre die heute eingebaute Gasheizung nur 15 Jahre in Betrieb gewesen.

Fragen beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale in Kooperation mit dem VerbraucherService Bayern. Sie ist je nach Angebot kostenfrei oder kosten­pflich­tig (40 Euro). Die Energie-Fachleute beraten anbieter­unabhängig und individuell. Termin­vereinbarung unter Tel. 0800-809 802 400. Die Bundes­förderung für Energie­bera­tung der Ver­braucherzentrale er­folgt durch das Bundesministe­rium für Wirtschaft und Energie.

Weitere Infos unter: Neues Gebäudemodernisierungsgesetz: Risiken im Überblick