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11.07.2025, Dynamic Packaging und Click-Through-Buchung – das gilt es zu beachten
Online-Buchung von Pauschalreisen
Anlässlich der bevorstehenden Ferienzeit in Bayern planen zahlreiche Verbraucher*innen eine Pauschalreise. Der Vorteil: Die Reisenden genießen hierbei vielfältige Rechte. Pauschalreisen können sowohl im Reisebüro als auch online gebucht werden. Der VerbraucherService Bayern im KDFB e. V. (VSB) informiert über zwei Sonderfälle bei der Online-Buchung: Das „Dynamic Packaging“ und die „Click-Through-Buchung“.
Beim sogenannten „Dynamic Packaging“ (auch als „X-Reisen“ bezeichnet) sind die einzelnen Reiseleistungen vom Veranstalter nicht bereits in einem Paket vorgegeben, sondern können von den Verbraucher*innen während des Buchungsvorgangs individuell ausgewählt werden. Wichtig: Am Ende der Buchung muss für alle Leistungen ein Gesamtpreis vorliegen. „Diese Buchungsform hat allerdings den Nachteil, dass für Stornierungen, auch wenn sie frühzeitig erfolgen, teilweise Kosten in Höhe bis zu 40 Prozent des Reisepreises anfallen“, so Ludwig Wagner-Limbrunner, Volljurist beim VSB.
Daneben gibt es die sogenannte „Click-Through-Buchung“. Hierbei lassen sich einzelne Reiseleistungen über Verlinkungen des Erstanbieters auf Seiten von anderen Reiseleistungserbringern dazubuchen. Allerdings ist Voraussetzung, dass der zuerst in Anspruch genommene Leistungsanbieter die Buchungsdaten der Reisenden vollständig an die weiteren Leistungserbringer übermittelt. Der gesamte Vorgang muss außerdem innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen sein. Anderenfalls können mangels des Vorliegens einer Pauschalreise nur sogenannte „verbundene Reiseleistungen“ vorliegen, die gegenüber einer Pauschalreise einen wesentlich geringeren Rechtsschutz für die Reisenden bieten.
Bei der Online-Buchung einer Pauschalreise gibt es, anders als bei anderen im Fernabsatz geschlossenen Verträgen, kein Widerrufsrecht, was eine erhöhte Sorgfalt bei der Auswahl der Reise abverlangt. Aus Sicht des VerbraucherService Bayern sollte es aus auch bei der Online-Buchung einer Pauschalreise ein Widerrufsrecht geben.
Weiterführende Informationen finden Sie in unserem VSB-Tipp: Aktuelle Tipps zum Pauschalreiserecht
