Presse

15.04.2016, Der gläserne Autofahrer

Pay-as-you-drive-Tarife auf dem Prüfstand

In diesem Jahr steigen auch die großen Kfz-Versicherer in Deutschland in den Markt mit den soge­nannten „Pay-as-you-drive-Tarifen“ ein. Dabei wird das individuelle Fahrverhalten laufend erfasst, die Daten werden über Mobilfunk an den Versicherer übertragen, der eine vorsichtige und voraus­schauende Fahrweise mit einem Rabatt auf die Prämie belohnt. „Der Fahrer zahlt die günstigere Prämie quasi mit der Herausgabe seiner persönlichen Daten“, berichtet Wolfgang Borcherts, Ver­sicherungsberater beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB). Verbraucherverbände und Datenschützer sehen ein großes Missbrauchspotential und langfristig höhere Preise für andere Tarife.

Die Fahrzeugdaten werden per Telematik-Box oder Smartphone App über das Mobilfunknetz an einen externen Dienstleister gesendet, dort zu einem Score-Wert aufbereitet und sowohl an den Ver­sicherer als auch an den Versicherungskunden weitergeleitet. Anhand des Score-Wertes, maximal 100 Punkte sind möglich, schätzt der Versicherer das Unfallrisiko des Kunden ein und kalkuliert den Tarif. „Wer vorsichtig und vorausschauend fährt kann mit Beitragsrabatten bis zu 40 Prozent rech­nen“, erklärt der Versicherungsberater. Tendenziell sind die Telematik-Tarife eher für jüngere Fahrer geeignet.

Datenschützer befürchten, dass sich aus den erfassten Fahrdaten komplette Bewegungsprofile erstel­len lassen und fordern eine verschlüsselte Datenübertragung. Der VerbraucherService Bayern geht davon aus, dass sich Telematik-Tarife in Deutschland durchsetzen werden. Langfristig ist aber zu be­fürchten, dass die Preise für die Kfz-Versicherung grundlegend angehoben werden, um einerseits die Rabatte für die Telematik-Kunden zu finanzieren und andererseits die stärkere Risikoverteilung aus­zugleichen. Wer als Autofahrer seine Daten nicht preisgeben will, wird vermutlich mit höheren Prä­mien bestraft werden. Diese Entwicklung gilt es kritisch zu beobachten. 

Mehr Informationen zu diesem und weiteren Rechtsthemen erhalten Sie in den Beratungsstellen des VerbraucherService Bayern.