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28.09.2026, VerbraucherService Bayern rät auf Wirtschaftlichkeit zu achten

Photovoltaik: Neue Regeln und Ende der Förderung ab 2027

Lohnt sich aktuell die Investition in eine Photovoltaikanlage? Ab dem Jahr 2027 plant der Gesetzgeber grundlegende Änderungen bei der Vergütung von Solarstrom. Die Energie-beratung des VerbraucherService Bayern im KDFB e. V. (VSB) empfiehlt, die Wirtschaftlichkeit einer Anlage genau zu prüfen. Welche Änderungen vorgesehen sind und welche Folgen sie für Verbraucherinnen und Verbraucher haben können, erläutert Andreas Weichselgartner, VSB-Energieberater.

Hintergrund der geplanten Änderungen ist die beabsichtige Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Nach dem Gesetzentwurf soll die bisher für 20 Jahre garantierte Einspeise­vergütung für Strom aus neuen Photovoltaikanlagen wegfallen. Für eine Übergangszeit ist noch eine feste Vergütung für höchstens drei Jahre geplant. Danach ist eine gesetzliche Förderung für Solarstrom aus Hausanlagen nicht mehr vorgesehen.

Mit der Reform soll auch die noch geltende Option der Volleinspeisung entfallen. Nur noch bis Ende des Jahres 2026 erhalten Betreiberinnen und Betreiber eine höhere Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen, der vollständig ins Netz eingespeist wird. Dazu Weichselgartner: „Die Wirtschaftlichkeit einer neuen Photovoltaikanlage für den eigenen Haushalt wird stärker als bisher davon abhängen, wie viel des erzeugten Stroms dort genutzt werden kann.“

Damit eingespeister Überschussstrom weiterhin Geld einbringt, sollen Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Strom direkt vermarkten. Statt einer festgelegten Einspeisevergütung erhalten Sie dann einen Preis, der sich am Börsenpreis orientiert. Dieser kann sich saisonal und über die Jahre stark verändern und lässt sich laut VSB nicht vorhersagen.

Jetzt noch schnell eine Photovoltaikanlage installieren?

Wer noch im Jahr 2026 eine Photovoltaikanlage in Betrieb nimmt, erhält 20 Jahre lang eine Einspeisevergütung nach den bislang geltenden Regeln. Für Strom aus einer Anlage mit zehn Kilowatt Photovoltaikleistung beträgt diese beispielsweise 7,7 Cent pro Kilowattstunde (kWh) bei Überschusseinspeisung und 12,2 Cent kWh bei Volleinspeisung.

Andreas Weichselgartner empfiehlt, Angebote sorgfältig zu vergleichen und die individuelle Wirt­schaftlichkeit im Rahmen einer Beratung prüfen zu lassen. „Entscheidend sind unter anderem Anschaffungskosten, erwartete Stromerträge, der mögliche Eigenverbrauch und die langfristige Entwicklung der Energiekosten“, weiß der Experte.

Eigenverbrauch gewinnt an Bedeutung

Haushalte nutzen einen immer größeren Teil ihres Solarstroms selbst. Dazu tragen Batteriespei­cher bei, mit denen sich erzeugter Überschussstrom lokal speichern lässt. Neue Anlagen werden deshalb inzwischen mit einem Batteriespeicher eingebaut. Mit einem passenden Speicher kann der Eigenverbrauchsanteil auf bis zu 70 Prozent steigen. Voraussetzung ist, dass die Photo­voltaikanlage nicht zu groß ausgelegt ist.

Viele Anlagen erzeugen im Jahresverlauf mehr Strom als im Haushalt verbraucht wird. Durch die bislang garantierte Einspeisevergütung über 20 Jahre können Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Anlage auch bei einem geringeren Eigenverbrauch wirtschaftlich betreiben. Bei einer Direktvermarktung hängt die Wirtschaftlichkeit von den tatsächlich erzielbaren Markt­preisen ab. Deshalb kann es sinnvoller werden, die Größe einer neuen Anlage stärker am eigenen Strombedarf auszurichten.

Wärmepumpen und Elektroautos erhöhen den Strombedarf

Der Strombedarf steigt in vielen Haushalten. Gründe dafür sind unter anderem Wärmepumpen und Elektroautos mit eigener Ladestation. „Der Umstieg auf elektrische Systeme beim Heizen und die Elektromobilität machen auch die Photovoltaik wirtschaftlich interessanter“ ist Weichselgartner überzeugt. Er empfiehlt darüber hinaus intelligente Energiemanagementsysteme. Diese können beispielsweise dafür sorgen, dass überschüssiger Solarstrom bevorzugt zum Laden eines Elektrofahrzeugs genutzt wird.

Weitere Infos

Fragen zum Thema Photovoltaik beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale in Kooperation mit dem VerbraucherService Bayern. Sie ist je nach Angebot kostenfrei oder kosten­pflich­tig (40 Euro). Die Energie-Fachleute beraten anbieter­unabhängig und individuell. Termin­vereinbarung unter Tel. 0800-809 802 400. Die Bundes­förderung für Energie­bera­tung der Ver­braucherzentrale er­folgt durch das Bundesministe­rium für Wirtschaft und Energie.