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13.01.2025, Solarstromanteil wird für jede beteiligte Mietpartei in Gebäudestromnutzungsvertrag vereinbart

Photovoltaik: Weniger Bürokratie bei gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung

Mit der Regelung zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung können mehrere Wohnungen in einem Haus gemeinsam Strom von einer Solaranlage auf dem Dach nutzen. Dies soll die Nutzung von Photovoltaik einfacher und damit auch attraktiver für Mehrfamilienhäuser machen.

Gebäudeeigentümer, die ihre Mietparteien mit Strom aus der eigenen Photovoltaikanlage beliefern, galten bislang als Energieversorgungsunternehmen. „Rechtlich kompliziert und sehr bürokratisch“, nennt Sebastian Moser, Experte der Energieberatung des VerbraucherService Bayern im KDFB e. V. (VSB) den so genannten Mieterstrom. „Ein Grund, warum die meisten Mietshäuser immer noch keine Photovoltaikanlage haben“, ergänzt der Verbraucherschützer. Die erst 2024 in Kraft getretene Neuregelung zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung soll Photovoltaik attraktiver auch für Mietshäuser machen.

Im Unterschied zum Mieterstrom gibt es keine Vollversorgung. Der Gebäudeeigentümer teilt lediglich den verfügbaren Solarstrom unter den beteiligten Mietparteien auf. Die Mietparteien benötigen weiterhin eine eigene Stromversorgung und ihre bisherigen Strom­verträge. Durch den Solarstromanteil verringert sich deren Strombezug. Der jeweilige Solarstromanteil wird für jede Mietpartei in einem Gebäudestromnutzungsvertrag vereinbart. In diesen Verträgen werden die jeweiligen Solarstromanteile und das Entgelt für den Solarstrom vereinbart. Haushalte, die sich nicht beteiligen möchten, sind dazu auch nicht verpflichtet. Jeder teilnehmende Haushalt benötigt ein intelligentes Messsystem, Smart Meter genannt. Die Installation erfolgt durch den Verteilnetzbetreiber, der gleichzeitig grundzuständiger Mess­stellenbetreiber ist.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale in Kooperation mit dem VerbraucherService
Bayern hilft bei allen Fragen zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung. Sie ist je nach Angebot kostenfrei oder kostenpflich­tig (40 Euro). Die Energie-Fachleute beraten anbieter­unabhängig und individuell. Termin­vereinbarung unter Tel. 0800-809 802 400. Die Bundes­förderung für Energie­bera­tung der Ver­braucherzentrale er­folgt durch das Bundesministe­rium für Wirtschaft und Klimaschutz.

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