Presse
27.11.2025, VerbraucherService Bayern verweist auf Tarifwechselrecht
Private Krankenversicherung zu teuer?
Fachleute aus Politik und Wirtschaft warnen vor immer weiter steigenden Beiträgen der Krankenversicherungen. Doch nicht nur Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse müssen für ihre Versorgung immer tiefer in die Tasche greifen. Auch privat Krankenversicherte erhalten häufig in den letzten Wochen des Jahres Post zu erhöhten Beiträgen. Der VerbraucherService Bayern im KDFB e. V. (VSB) informiert über das Recht, den Tarif zu wechseln.
Laut einer Datenanalyse des Finanzexperten Dieter Homburg vom Fachzentrum für Finanzen steigen die Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV) im kommenden Jahr um rund 13 Prozent für Kinder und elf Prozent bei Erwachsenen. Diese Zahlen spiegeln aber nur einen Durchschnitt wider, bei einzelnen Tarifen sind Beitragsanpassungen von rund 50 Prozent zu verzeichnen.
Für diese immensen Preissteigerungen ist die Versicherungsbranche zum Teil selbst verantwortlich. Denn neben den weiter steigenden Gesundheitskosten brachten viele private Krankenversicherer in den letzten Jahren neue, sehr knapp kalkulierte Tarife auf den Markt. „Ziel dieser Geschäftspolitik war es, junge und gesunde Neukunden mit günstigen Beiträgen aus der gesetzlichen in die private Krankenversicherung zu locken. Das böse Erwachen für die Versicherten kommt einige Jahre später, wenn diese Tarife aufgrund der knappen Kalkulation ihre Beiträge teilweise massiv anheben müssen“, kommentiert Markus Latta, Fachteamleiter für Finanzdienstleistungen beim VSB. Daher ist es ratsam, bei der Auswahl einer privaten Krankenversicherung immer auch neben den Leistungsbausteinen auf eine stabile und nachhaltige Beitragsentwicklung zu achten. „Auch Tarife mit einem über mehrere Jahre konstanten Beitrag haben aufgrund der Kostensteigerungen und der immer älter werdenden Gesellschaft irgendwann einen Nachholbedarf und somit stark ansteigende Beiträge“, weiß Latta.
Privat Krankenversicherte, für die ihr aktueller Beitrag zu hoch ist, haben seit dem Jahr 2009 laut §204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ein Tarifwechselrecht, was die Krankenversicherer dazu verpflichtet, ihren Kunden auf Wunsch jederzeit alternative Tarife anzubieten. Auch der VSB berät betroffene Versicherte zum Tarifwechselrecht in der PKV.
Beratungstermine können über die Internetseite des VSB unter www.verbraucherservice-bayern.de, die bayernweite Servicehotline 0 89 / 515 187 43 oder direkt über die 15 Beratungsstellen des VSB vereinbart werden.
