Presse

20.05.2020

Private Pflegetarife steigen bis zu 80 Prozent

Die Pflegepflichtversicherung deckt häufig auch nach der Pflegereform 2017 nicht die entstehenden Kosten. Daher sorgen zahlreiche Verbraucher*innen mit privaten Zusatzversicherungen vor, um im Zweifelsfall nicht ihren Kindern zur Last zu fallen. In diesen Tagen mehren sich beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) die Beschwerden, dass aktuell bei derartigen Tarifen die Beiträge um bis zu 80 Prozent steigen. Nicht vorschnell kündigen, sondern neutrale Beratung nutzen, empfiehlt der Verbraucherverband den Betroffenen.

Die Versicherer führen zu der Erhöhung in der Hauptsache zwei wesentliche Gründe an: Zum einen bedingt die Umstellung von den ehemals drei Pflegestufen in jetzt fünf Pflegegrade höhere Leistungsausgaben, da jetzt mehr Versicherte in den niedrigeren Pflegegraden Anspruch auf Tagegelder haben. Zum anderen waren Versicherungsgesellschaften durch die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank gezwungen ihren Rechnungszins abzusenken, was bereits eine Beitragserhöhung von teilweise über 50 Prozent nach sich zieht.

Kein Versicherer hat die Möglichkeit seine Beiträge willkürlich zu erhöhen. Voraussetzung ist, dass ein unabhängiger Treuhänder die Leistungsausgaben und Berechnungsgrundlagen überprüft und der Beitragserhöhung zustimmt. Verbraucher*innen können das kaum nachvollziehen, da die Offenlegung der Rechnungsgrundlagen unter das Betriebsgeheimnis fällt.

Mit der Beitragserhöhung geht ein Sonderkündigungsrecht einher. „Von einer vorschnellen Kündigung solcher Zusatzversicherungen raten wir ab, da sie in unserer alternden Gesellschaft eine sinnvolle Ergänzung zur staatlichen Grundversorgung darstellen“, so Markus Latta, Fachteamleiter für Finanzdienstleistungen beim VSB: „Sind Sie von Beitragserhöhungen betroffen, empfiehlt sich eine unabhängige, individuelle Beratung. Hier prüfen die Experten nochmal genau den finanziellen Bedarf und suchen innerhalb der Versicherungsgesellschaft nach Alternativen“.