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03.06.2024, Auslandsurlaub sinnvoll abgesichert?
Reisekrankenversicherung prüfen lohnt sich
Ein privater Reisekrankenversicherungsschutz sollte für alle, die die schönsten Wochen des Jahres im Auslandsurlaub verbringen, dazugehören. Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) übernehmen zwar innerhalb Europas Behandlungskosten für Akuterkrankungen und Notfälle, doch Privatbehandlungen oder gesetzliche Eigenanteilsregelungen im Urlaubsland führen schnell zu höheren Kosten, als sie in Deutschland erstattet werden. Den Patientenrücktransport ins Heimatland übernimmt die GKV grundsätzlich nicht. Der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) rät Verbraucher*innen, sich vor Reiseantritt um den Versicherungsschutz zu kümmern und bestehende Verträge hinsichtlich des Preises und der Vertragsbedingungen zu überprüfen. Die Reisekrankenversicherung sollte beispielsweise ohne Summenbegrenzung für die Erstattung der Behandlungs-, Rücktransport- und Krankentransportkosten aufkommen.
„Wichtig ist die vertragliche Vereinbarung, dass die Kosten für den Rücktransport übernommen werden, wenn der Rücktransport ‚medizinisch sinnvoll und vertretbar‘ ist und nicht nur, wenn er ‚medizinisch notwendig‘ ist“, empfiehlt Markus Latta, Fachteamleiter für Finanzdienstleistungen beim VSB. Ist am Urlaubsort eine stationäre Behandlung erforderlich, ist die Vertragsklausel, dass der Transport in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus erfolgen muss, von Vorteil.
Neben dem Check der Vertragskonditionen ist es sinnvoll, bei Familienpolicen den versicherten Personenkreis, mögliche Altersgrenzen und die vereinbarte maximale Reisedauer zu kontrollieren und gegebenenfalls anzupassen. Reisekrankenversicherungen können auch Bestandteil einer Kreditkarte sein, doch nicht immer ist der damit verbundene Versicherungsschutz optimal.
Weiterführende Informationen zu diesem Thema: Versicherungsschutz bei Auslandsreisen – was ist nötig?