Presse

29.06.2020, Grund zur Freude oder Pflicht zur Steuerklärung?

Rentenerhöhung ab Juli 2020

Ab Juli 2020 steigen die Renten um 3,45 Prozent (alte Bundesländer) und um 4,2 Prozent (neue Bundesländer). Eine Monatsrente von 1.000 Euro erhöht sich damit im Westen um 34,50 Euro und in Ostdeutschland um 42,00 Euro. Die Kehrseite: Immer mehr Ruheständler überschreiten eine bestimmte Einkommensgrenze und sind deshalb verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Damit ist die Rentenerhöhung nicht für alle Rentenempfänger ein Grund zur Freude, so der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB).

Neurentern ist häufig nicht bewusst, dass Renteninformation bzw. Rentenauskunft nur Brutto-Werte widerspiegeln. Seit 2005 wird die gesetzliche Rente „nachgelagert“ besteuert. Das heißt: Während des Erwerbslebens ist es möglich, Beiträge zur Rentenversicherung steuerlich geltend zu machen, die spätere Rente ist aber, ähnlich wie das Arbeitseinkommen, zu versteuern. Es können grundsätzlich Steuern anfallen.

„Der Auszahlungsbetrag der häufig knapp bemessenen Rente mindert sich bei Pflichtversicherten außerdem um Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Wenn dann noch das Finanzamt die Hand aufhält und Steuern fordert, können die stetig steigenden Lebenshaltungskosten für Miete, Strom und Lebensmittel kaum noch bewältigt werden. Wir empfehlen Altrentnern weiterhin Belege zu sammeln, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein aufzusuchen. Auch ein gutes Steuerprogramm kann helfen, Steuern zu sparen. Erwerbstätige sollten sich zu ihrer Altersvorsorge so früh wie möglich neutral beraten lassen, um mögliche Fehlentscheidungen zu vermeiden“, rät Markus Latta, Fachteamleiter für Finanzdienstleistungen beim VSB.

Weiterführende Informationen finden Sie in unserem VSB-Tipp: Rentenerhöhung – Ein Grund zur Freude?