Presse

13.06.2017, Pressemeldung

Roaming Gebühren werden abgeschafft - Vorsicht bei neuen Tarifen

Innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten sowie in Liechtenstein, Norwegen und Island werden zum 15. Juni 2017 endgültig die Roaminggebühren abgeschafft. Für Verbraucher werden also keinerlei Zuschläge mehr erhoben, wenn sie im Ausland mobil telefonieren, simsen oder surfen.

Roaming Gebühren werden abgeschafft - Vorsicht bei neuen TarifenFoto: © Igor Mojzes - Fotolia.com

Mobilfunkanbieter können allerdings weiterhin Roamingaufschläge in Rechnung stellen, sobald die „Fair-Use-Grenze“ vom Verbraucher überschritten wird. Durch diese Ausnahmeregelung sollen Missbrauch und Dauer-Roaming unterbunden werden. „Denkbar ist so ein Fall beispielsweise beim Kauf einer günstigen Auslands-SIM-Karte und anschließender Inlandsnutzung oder umgekehrt, wenn der Kunde sich dauerhaft im Ausland aufhält, aber weiterhin seinen im Heimatland geschlossenen Mobilfunkvertrag nutzt“, erklärt Eva Traupe, Juristin beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB).

Aufpassen sollten Verbraucher, wenn ihr Anbieter ihnen nun neue Tarife offeriert, da hier schon Angebote auf dem Markt sind, die das Roaming komplett ausschließen. Die Nutzung der Sim-Karte im EU-Ausland ist im Grundtarif dann von vornherein nicht enthalten und kann nur für eine entsprechende Preiserhöhung zugebucht werden.

„Wie sich die Tarife der Anbieter entwickeln werden, bleibt abzuwarten“, konstatiert Traupe: „Verbraucher müssen aber auf jeden Fall daran denken, dass sie einseitigen Vertragsänderungen des Unternehmens während der Laufzeit des Vertrages durchaus widersprechen können.“

Weitere Informationen oder eine persönliche Beratung zu diesem Thema, erhalten Sie in den Beratungsstellen des VSB.