Presse

20.10.2016, Große Verspätung bei Verbraucherschutz

Sammelklage für VW-Kunden

Seit Jahren fordern Verbraucherschützer für Deutschland ein Gruppenklagemodell, um gleichgelagerte Verbraucheransprüche gebündelt geltend machen zu können. Nach der VW-Abgasaffäre kündigte Heiko Maas, Bundesjustizminister, endlich Konsequenzen an. Anfang dieses Jahres sollte ein Gesetz etabliert werden, das eine Art Sammelklage von Verbrauchern ermöglichen sollte. Laut Süddeutscher Zeitung (SZ)  soll nach großer Verspätung nun endlich gehandelt werden. Der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) kritisiert das Vorgehen der Bundesregierung.

Laut SZ lagen bereits 2015 „Eckpunkte“ für einen Gesetzesentwurf vor. Jetzt hat das Justizministerium angekündigt, noch dieses Jahr einen Referentenentwurf für eine Musterklage zur Abstimmung vorzulegen. Wann das Gesetz zur Einführung einer solchen Musterklage kommen soll, ist dennoch unklar: „Als Verbraucherschutzverband fragen wir uns, warum die von Herrn Maas angekündigte Initiative so lange auf sich warten lässt“ kommentiert Ute Mowitz-Rudolph, Geschäftsführerin des VSB: „Betroffene VW-Kunden aus Europa sollen wie die Volkswagen-Fahrer in den USA Schadenersatz erhalten. Die ansonsten vorherrschende Ungleichbehandlung von deutschen und amerikanischen Verbrauchern erachten wir als sehr kritisch“.

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