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22.12.2022, Aktiv Rechte einfordern, rät der VerbraucherService Bayern Verbraucher*innen

Schufa: Scoring, Selbstauskunft und relevante Kriterien

Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) sammelt Daten und errechnet einen Score, der die Bonität von Verbraucher*innen betrifft. Diesen stellt sie den angeschlossenen Unternehmen wie Banken oder Mobilfunkunternehmen auf Anfrage zur Verfügung. Wenn wir eine Wohnung mieten möchten, fordert der Vermieter häufig eine Selbstauskunft der Schufa. Welche Werte entscheidend sind und wo es eine kostenlose Schufa-Selbstauskunft gibt, erklärt der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB).

„Einmal pro Jahr haben Verbraucher*innen Anspruch auf eine kostenlose Schufa-Selbstauskunft. Wer diese geltend machen möchte, sollte auf der Seite der Schufa die Schufa-Datenkopie nach Art. 15 DSGVO wählen,“ erklärt Eva Traupe, Juristin beim VSB. „Unter dem Punkt ‚Privatkunden‘ finden Sie nämlich zunächst nur kostenpflichtige Angebote. Die kostenlose Möglichkeit, von den gespeicherten Daten und dem Scorewert Kenntnis zu erlangen, ist auf der Homepage der Schufa nicht sehr prominent dargestellt.“

Im Herbst dieses Jahres hat die Schufa eine sogenannte Transparenz-Offensive gestartet. Auf der Homepage (www.schufa.de) finden Verbraucher*innen einen Score-Simulator, mit dem sie die Berechnung des eigenen Score-Werts näherungsweise prüfen können. Zu den von der Schufa einbezogenen Kriterien zählen unter anderem das Girokonto, Kreditkarten, Ratenkredite oder Online-Käufe auf Rechnung. Nach eigenen Angaben nutzt die Schufa keine Angaben zum Einkommen, Vermögen, Alter und Geschlecht sowie im Grundsatz auch nicht zur Wohngegend.
„Es lohnt sich, den Score-Simulator einmal auszuprobieren,“ empfiehlt Traupe. „Vor allem sollten Verbraucher*innen aber aktiv ihr Recht auf Auskunft, Löschung oder Berichtigung falscher Daten einfordern.“

Weiterführende Informationen zum Scoring finden Sie in unserem VSB-Tipp: Scoring – So funktioniert die Bewertung von Verbraucher*innen