Presse

02.07.2021, Schluss mit der Zettelwirtschaft beim Arzt

Seit 1. Juli 2021 gibt es das neue E-Rezept

Nachdem erst vor wenigen Tagen der digitale Impfpass eingeführt wurde, steht zum 1. Juli 2021 schon wieder eine Neuerung im Gesundheitswesen an: Das E-Rezept. Die Tage des roten Papierrezepts sind – jedenfalls für Mitglieder der Gesetzlichen Krankenkassen – gezählt. In Berlin-Brandenburg startet bereits jetzt ein Modellversuch mit dem elektronischen Rezept. Bundesweit soll es für die gesetzlich Krankenversicherten dann am 1. Januar 2022 losgehen.

Um das E-Rezept nutzen zu können, ist es erforderlich, sich die kostenlose E-Rezept-App auf das Smartphone zu laden, die ab sofort im Google Play-Store, im App-Store von Apple sowie in der Huawei AppGallery erhältlich ist. Voraussetzung dafür: Auf dem Smartphone ist mindestens iOS 12 oder Android 6 installiert und das Gerät ist für den NFC-Übertragungsstandard geeignet. Auch die elektronische Gesundheitskarte muss die NFC-Funktion unterstützen. Dies erkennen die Nutzer*innen daran, dass auf der Karte ein Wellensymbol aufgedruckt ist. Zusätzlich ist für die Gesundheitskarte eine PIN erforderlich. Diese kann im Bedarfsfall bei der zuständigen Krankenkasse erfragt werden.

Wer kein Smartphone hat, kann sich den Code für das Rezept in der Arztpraxis ausdrucken lassen. Der ausgedruckte Code wird dann in der Apotheke eingescannt. Dieses Erfordernis besteht auch dann, wenn zwar die App vorhanden ist, aber die Anmeldung mit der elektronischen Gesundheitskarte fehlt.

„Gesetzlich Versicherte sollten sich bereits jetzt über die geplanten Neuerungen informieren und prüfen, ob sie die neue Anwendung mit ihrem Smartphone nutzen können, rät Ludwig Wagner-Limbrunner, Volljurist und Verbraucherberater beim Verbraucher Service Bayern im KDFB e.V. (VSB).