Presse

06.07.2020, VerbraucherService Bayern fragt nach und informiert

Senkung der Mehrwertsteuer auch bei Energie-Versorgern?

Seit dem 1. Juli 2020 gilt die neue, gesenkte Mehrwertsteuer, die im Rahmen des Konjunktur-Pakets zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie für die zweite Jahreshälfte beschlossen wurde. Kommt diese Vergünstigung bei den Endverbraucher*innen an und wie sieht es eigentlich bei den Energieversorgern aus? Der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) hat in Würzburg und der Region nachgefragt.

„Natürlich hätten wir Verbraucherschützer uns gewünscht, dass die Steuersenkung verpflichtend von den Unternehmen an die Verbraucher weitergegeben werden muss. Umso mehr freuen wir uns, dass einige Unternehmen dies freiwillig und vor allem unkompliziert machen“, so Carina Schütz, Rechtsberaterin beim VSB: „Von N-Ergie (Nürnberg), WVV (Würzburg), Die Energie (Karlstadt) und E.ON wissen wir, dass sie die Senkung an die Kunden weitergeben, ohne, dass diese hierfür aktiv werden müssten. Eine Ablesung könne der Kunde zwar durchführen, dies sei aber nicht zwingend erforderlich“.

Wer wissen möchte, wie der eigene Energieanbieter die Mehrwertsteuer-Senkung handhabt, dem rät der VSB, sich bei den Unternehmen zu melden: „Nachfragen lohnt sich. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die konkrete Kontaktaufnahme durch die Kunden Energieversorger durchaus dazu verleitet, den Nachlass weiterzugeben“, so Schütz.

Wer darüber hinaus Stromanbieter vergleichen und ggf. wechseln möchte oder Fragen zu seiner Nebenkostenabrechnung hat, kann sich jederzeit an die VSB-Beratungsstellen wenden.
Der Verbraucherverband geht mit gutem Beispiel voran und hat die Gebühren für Beratung und Vertretung entsprechend der Mehrwertsteuersenkung angepasst.

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

www.verbraucherservice-bayern.de/presse/was-bringt-die-beschlossene-mehrwertsteuersenkung

www.verbraucherservice-bayern.de/presse/beratungen-werden-ab-dem-1-juli-guenstiger