Presse

06.03.2023, Große Zunahme von versteckten Preiserhöhungen bei Lebensmitteln

„Shrinkflation“: Weniger Menge, gleicher Preis

Versteckte Preiserhöhung sind bereits seit Jahren gängige Praxis von Lebensmittelherstellern. Der Preis bleibt gleich, aber der Inhalt verkleinert sich. In Folge der steigenden Inflation wenden seit dem Frühjahr letzten Jahres immer mehr Hersteller die so genannte „Shrinkflation“ an. Prominente Beispiele sind Rama Margarine („Mogelpackung des Jahres 2022“), Haribo Goldbären und Leerdammer Original.

Der Begriff „Shrinkflation“ ist eine Kombination von „to shrink“ (Deutsch „schrumpfen“) und „Inflation“ und bedeutet, dass die Hersteller die Inflation an die Verbraucher*innen weitergeben, indem sie weniger Produkt zum gleichen Preis verkaufen. Die Verpackungsgröße bleibt dabei meist unverändert.

Für die Verbraucher*innen sind die versteckten Anpassungen nicht immer gleich erkennbar. Das ist ärgerlich, aber nicht verboten. Ein Gesetzesverstoß liegt erst dann vor, wenn sich die Füllmenge ändert, Verpackungsgröße und -design jedoch völlig unverändert bleiben. „Die Bezeichnungen ‚Neue Rezeptur‘, ‚verbesserte Qualität‘, ein neues Verpackungsdesign oder ein kompletter Relaunch können Hinweise auf eine Verringerung der Füllmenge sein“, weiß Elisa Neutatz, Ernährungsexpertin vom VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB).

Gängige Mengen, wie zum Beispiel 100 Gramm bei einer Tafel Schokolade, sind keineswegs Standardgrößen. Bei neuen Varianten in diesen Produktkategorien kann die Füllmenge von der gewohnten Menge abweichen. „Am besten behalten Sie immer den Grundpreis im Blick. Die verpflichtende Angabe des Preises pro Kilogramm bzw. Liter hilft auch beim Vergleich mit anderen Produkten“, so Neutatz. „Solange keine Anpassung in der Gesetzgebung und damit mehr Transparenz erfolgt, raten wir Verbraucher*innen nach wie vor, mit kritischem Blick einzukaufen“.

Weiterführende Informationen finden Sie in unserem VSB-Tipp: „Shrinkflation“: Gleicher Preis – weniger drin