Presse

09.05.2022, Die Zukunft der erneuerbaren Energien

Solarpflicht kommt in einzelnen Bundesländern

Die Stromgewinnung aus erneuerbaren Energien soll laut Bundesregierung bis 2030 bei 80 Prozent liegen. Die Leistung von Photovoltaik gilt es auf 200 Gigawatt zu vervierfachen. Eine Solardachpflicht für private Neubauten kommt in einzelnen Bundesländern – ab 1. Mai 2022 gilt sie in Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg ziehen nach. Auch auf bestehenden Häusern muss zukünftig mehr Solarstrom erzeugt werden, so die Energieberatung des VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB).

Die neuen Regelungen verpflichten Eigentümer*innen von Gebäuden, die Investitionen in Sonnenenergie zur Stromgewinnung oder zum Heizen selbst zu tragen. Im Gegenzug gibt es Förderungen: zum Beispiel die gesetzliche Mindestvergütung für den Strom oder Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

„Auf Bundesebene gibt es derzeit kein beschlossenes Gesetz für eine allgemeine Solarpflicht“, so Riikka Späth, Energieberaterin beim VSB. „Die Bundesländer regeln die Vorschriften individuell: Welche Regeln gelten, hängt derzeit davon ab, wo Sie wohnen“. Gültige Solardachpflichten betreffen derzeit nur Neubauten. In Baden-Württemberg sind ab 1. Mai 2022 neue Wohngebäude mit einer Solaranlage auszustatten. Bestehende Objekte müssen frühestens ab 2023 nachgerüstet werden. In Berlin und Hamburg wird der Einbau von Solaranlagen bei neuen Wohnhäusern ab Januar 2023 verpflichtend. Die Pflicht gilt dort dann auch für bestehende Häuser, deren Dächer saniert werden. „Bayern plant bisher lediglich eine Photovoltaik-Pflicht ab Juli 2022 für Neubauten bestimmter Industrie- und Gewerbebauten und ab 2023 für sonstige Nicht-Wohngebäude“, erklärt Späth.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale in Kooperation mit dem VSB hilft bei allen Fragen, ob das Dach, Balkon oder Garten für eine Solaranlage geeignet ist. Sie ist je nach Bera­tungsangebot kostenfrei oder kostenpflich­tig (30 Euro). Un­sere Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Persönliche Bera­tungen finden der­zeit im Rahmen geltender Vorschriften nur einge­schränkt statt. Termin­vereinbarung unter Tel. 0800-809 802 400. Die Bundesförderung für Ener­giebera­tung der Ver­braucherzentrale er­folgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Mehr Infos: www.verbraucherservice-bayern.de/themen/energie/energieberatung.