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30.03.2022, Hohe Heimkosten belasten Betroffene

Staatlicher Pflegekostenzuschuss soll finanzielle Hilfe leisten

Der derzeit bundesweit durchschnittliche monatliche Eigenanteil an Pflegekosten in Höhe von 2179 Euro belastet Betroffene enorm. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass Pflegebedürftige in vollstationären Pflegeeinrichtungen weitere finanzielle Entlastung benötigen. Im Januar 2022 ist das neue Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) in Kraft getreten. Welche Erleichterungen dies mit sich bringt und wo Nachbesserungsbedarf besteht, erläutert der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB).

Mit prozentualen Zuschüssen, jedoch nur für den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil an den Pflege- sowie den Ausbildungskosten unterstützt der Staat zukünftig Heimbewohner ab Pflege­grad zwei bis fünf. Für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten gibt es weiter­hin keine Zahlungen. Die Zuschüsse steigern sich mit jedem Jahr Wohn­dauer in der Einrichtung, womit die finanzielle Entlastung bei langen Heimaufenthalten deutlich spürbar wird und – je nach Bundesland – bis zu 800 Euro monatlich beträgt. In den ersten zwölf Monaten der statio­nären Pflege beläuft sich der Zuschuss auf fünf Prozent, nach einem Jahr steigt er auf 25 Pro­zent, nach dem 24. Monat auf 45 Prozent und nach dem 36. Monat auf 70 Prozent. Es werden alle stationären Pfle­gemonate, auch vor dem Jahr 2022, anerkannt, wobei die Pflegekasse die Zu­schüsse direkt mit der Pflegeeinrichtung verrechnet. „Wir empfehlen den Betroffenen zu kon­trollieren, ob die Pflegekasse die Monate der stationären Pflegebe­treuung richtig übermittelt hat“, so Susanne Gelbmann, Verbraucherberaterin beim VSB. „Prüfen Sie die monatliche Kos­tenrechnung der Einrichtung für den Eigenanteil kritisch“.

Der VSB sieht weiteren Handlungsbedarf bei der Deckelung der Pflegekosten und kritisiert, dass die aktuelle finanzielle Entlastung in Abhängigkeit zur Lebenserwartung der Pflegebedürf­tigen erfolgt. Fast 45 Prozent der Heimbewohner*innen versterben im ersten Jahr des Auf­enthaltes und profitieren somit nur marginal von den Erleichterungen.

Weiterführende Informationen finden Sie in unserem VSB-Tipp: Neuer Pflegekostenzuschuss bei Heimaufenthalt