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17.10.2018, Pressemeldung

Trickreiche Gebühreneinführung beim Riester- Banksparplan VR-RentePlus VerbraucherService Bayern rät: Widerspruch

Verbraucherverbände, Vergleichsportale und Finanz-Magazine raten zu Riester-Banksparplänen vor allem wegen niedriger Gebühren. Im November 2015 testete Finanztest den Riester-Banksparplan VR-RentePlus der Volksbank Gronau-Ahaus und empfiehlt diesen ausdrücklich. Garantierte Verzinsung, keine Gebühren, bundesweit verfügbar – alles Kriterien, die zum damaligen Zeitpunkt für diesen Riester-Banksparplan sprechen. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher folgten den Empfehlungen der Tester und schlossen den Banksparplan VR-RentePlus ab. Jetzt plant die Bank eine Verwaltungsgebühr.

Aktuell erhalten die Riester-Sparer eine Mitteilung der Volksbank Gronau-Ahaus, wonach die Bank eine jährliche Verwaltungsgebühr in Höhe von zehn Euro ab dem 1. Januar 2019 ankündigt. Die Volksbank begründet die Gebühr mit steigenden Kosten und der anhaltenden Niedrigzinsphase. Wenn der Kunde nicht bis zum Jahresende reagiert, akzeptiert er die zusätzlichen Kosten.

„Lassen Sie sich nicht verunsichern. Um der Gebühr zu entgehen, ist ein Vertragswechsel oder eine Kündigung nicht nötig“, kommentiert Jochen Weisser, Jurist beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB): „Widersprechen Sie der neuen Gebühr, idealerweise mittels eingeschriebenen Briefs“, erklärt der Verbraucherberater aus Ingolstadt. In diesem Falle darf die Bank die Gebühr nicht erheben. Mit einer Vertragskündigung durch die Bank ist auch nicht zu rechnen, da in den Vertragsunterlagen, die dem VSB vorliegen, die Bank auf die ordentliche Kündigung bei diesem Riester-Banksparplan ausdrücklich verzichtet.

Bei Fragen können sich betroffene Kunden an den VSB wenden.