Presse

29.08.2016, Pressemeldung

Überhöhte Handy-Rechnung durch Drittanbieter - Keine Angst vor Rechnungskürzung

Viele Nutzer von Smartphones wissen gar nicht, dass sie durch manipulierte Werbebanner unbemerkt in Abo-Fallen tappen können. Ärgerlich, wenn sich dann strittige Beträge von Drittanbietern auf der Handy-Rechnung befinden. In diesem Fall muss sich der Verbraucher nicht nur mit dem Fremdanbieter auseinandersetzen, sondern auch mit seinem Mobilfunkanbieter. Die Rechnung zu kürzen und Widerspruch einzulegen ist der erste Schritt.

Widerspruch einzulegen und die Rechnung selbst zu kürzen, scheuen viele Verbraucher. Sie haben Angst, dass der Mobilfunkanbieter mit einer Sperre der SIM-Karte droht. „Eine Sperrung ist jedoch nicht erlaubt“, so Eva Traupe, Juristin beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB): „Erst ab einem Zahlungsrückstand von 75 Euro kann der Anschluss gesperrt werden. Bestrittene Beträge von Drittanbietern zählen nicht zu diesem Betrag.“

Um den Rechnungsbetrag zu kürzen, müssen Verbraucher innerhalb von acht Wochen nach Rechnungseingang beim Mobilfunkanbieter Widerspruch einlegen, am besten schriftlich per Einschreiben mit Rückschein. Nennen Sie den genauen Betrag und den Fremdanbieter, den Sie nicht bereit sind zu bezahlen. Bereits im Widerspruchsschreiben können Sie darauf hinweisen, dass eine Sperre nicht berechtigt ist, wenn Forderungen Dritter fristgerecht bestritten wurden.

Lassen Sie sich beraten, wie Sie im Einzelfall vorgehen sollten. Wenn der Anbieter trotzdem die Sperre androht, können Sie bei Gericht eine einstweilige Verfügung beantragen. Weitere Informationen und individuelle Beratung erhalten Sie in den Beratungsstellen des VSB.