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06.04.2017, Pressemeldung

Unfall-, Berufsunfähigkeit- und Haftpflichtversicherung – Warum sich der Beitrag jährlich ändert

Viele Risikoversicherungen wie Unfall-, Berufsunfähigkeit- oder Haftpflichtversicherung teilen den Versicherten von Jahr zu Jahr den neu zu zahlenden Beitrag für die nächsten 12 Monate mit. Es fallen hierbei Begriffe wie Zahlbeitrag, Inkassobeitrag oder Tarifbeitrag. Warum ist das so und was hat es damit auf sich?

Unfall-, Berufsunfähigkeit- und Haftpflichtversicherung –  Warum sich der Beitrag jährlich ändertFoto: © Zerbor - Fotolia.com

Der Tarif- oder Inkassobeitrag ist der vorsichtig kalkulierte Betrag, zu dem der Versicherer alle vereinbarten Leistungen erbringt. Die dann in der Praxis entstehenden Überschüsse werden mit dem Tarifbeitrag verrechnet und ergeben den Zahlbeitrag.

„Für den Verbraucher ist zunächst wichtig, was zu zahlen ist“ erläutert Susanne Arndt, Verbraucherberaterin des VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB). Die Unterschiede bei den Angaben im Informationsschreiben des Versicherers zum Zahlbeitrag und Tarif- oder Inkassobeitrag können aber durchaus bei 40 oder 50 € im Monat liegen.
Verbraucher reagieren oft beunruhigt und stellen nicht selten die Frage ob irgendwann der Tarifbeitrag zu zahlen ist. „Grundsätzlich besteht diese Möglichkeit und ist auch in den vergangenen Jahren vorgekommen“, so Arndt vom VSB. Der vereinbarte Tarifbeitrag darf aber nicht überschritten werden.

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