Presse

11.04.2022

Unzulässige Druckausübung in Inkassoschreiben – VSB obsiegt im Verfahren gegen Inkassodienstleister Claims Rechtsanwalts GmbH

Der VerbraucherService Bayern hat die Claims Rechtsanwalts GmbH (inkassovonmorgen.de) wegen unzulässiger Inkassoschreiben an Verbraucher*innen abgemahnt und erfolgreich gerichtlich in Anspruch genommen (LG Köln, Anerkenntnisurteil vom 10.03.2022, Az. 33 O 224/21). 
Die Kölner Anwalts-GmbH hatte im Auftrag ihrer Mandantschaft Inkassoschreiben an Verbraucher*innen versendet und in diesen auf rechtswidrige Weise Druck ausgeübt, die dort geltend gemachten Forderungen zu bezahlen. Die Vorgehensweise sah so aus:

  1. Es wurde behauptet, für die Mandantschaft der Claims Rechtsanwalts GmbH bestünde unter bestimmten Voraussetzungen eine gesetzliche Verpflichtung, offene Forderungen an die SCHUFA zu melden. Eine solche gesetzliche Pflicht existiert jedoch nicht.
     
  2. Verbraucher*innen, die die Forderung bestritten, wurde trotzdem vermittelt, dass die Voraussetzungen für eine Meldung an die SCHUFA erfüllt seien. Bei bestrittenen Forderungen ist eine Meldung an eine Schuldnerauskunftei aber nicht zulässig.
     
  3. Zudem machte die Kanzlei Umsatzsteuerpositionen als Verzugsschaden geltend, obwohl ein solcher Schaden nicht entstanden war.

Nach Klageerhebung durch den VerbraucherService Bayern erkannte die Claims RA-GmbH die Unterlassungsforderungen des Verbraucherschutzverbands vollumfänglich an, so dass es der Claims RA-GmbH nunmehr auch von Gerichts wegen untersagt ist, die beanstandeten Textpassagen weiterhin zu verwenden.
„Wir erwarten von der Claims RA-GmbH, dass künftige Inkassoschreiben den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und keinen unzulässigen Druck mehr auf Verbraucher*innen ausüben“, so Jochen Weisser, Syndikusrechtsanwalt beim VerbraucherService Bayern. „Wir werden dies – im Hinblick auf andere Inkassodienstleister – auch in Zukunft beobachten. Im Übrigen gilt weiterhin für alle Verbraucher*innen: Berechtigte Forderungen sind selbstverständlich zu bezahlen. Bei unberechtigten Forderungen gibt es jedoch generell keinen Anlass, sich unter Druck setzen oder gar von Drohungen mit Schufa-Einträgen einschüchtern zu lassen.

Weiterführende Informationen finden Sie in unserem VSB-Tipp:
https://www.verbraucherservice-bayern.de/themen/verbraucherrecht/inkassokosten-was-ist-geschuldet-was-nicht-3434