Presse
11.04.2022
Unzulässige Druckausübung in Inkassoschreiben – VSB obsiegt im Verfahren gegen Inkassodienstleister Claims Rechtsanwalts GmbH
Der VerbraucherService Bayern hat die Claims Rechtsanwalts GmbH (inkassovonmorgen.de) wegen unzulässiger Inkassoschreiben an Verbraucher*innen abgemahnt und erfolgreich gerichtlich in Anspruch genommen (LG Köln, Anerkenntnisurteil vom 10.03.2022, Az. 33 O 224/21).
Die Kölner Anwalts-GmbH hatte im Auftrag ihrer Mandantschaft Inkassoschreiben an Verbraucher*innen versendet und in diesen auf rechtswidrige Weise Druck ausgeübt, die dort geltend gemachten Forderungen zu bezahlen. Die Vorgehensweise sah so aus:
- Es wurde behauptet, für die Mandantschaft der Claims Rechtsanwalts GmbH bestünde unter bestimmten Voraussetzungen eine gesetzliche Verpflichtung, offene Forderungen an die SCHUFA zu melden. Eine solche gesetzliche Pflicht existiert jedoch nicht.
- Verbraucher*innen, die die Forderung bestritten, wurde trotzdem vermittelt, dass die Voraussetzungen für eine Meldung an die SCHUFA erfüllt seien. Bei bestrittenen Forderungen ist eine Meldung an eine Schuldnerauskunftei aber nicht zulässig.
- Zudem machte die Kanzlei Umsatzsteuerpositionen als Verzugsschaden geltend, obwohl ein solcher Schaden nicht entstanden war.
Nach Klageerhebung durch den VerbraucherService Bayern erkannte die Claims RA-GmbH die Unterlassungsforderungen des Verbraucherschutzverbands vollumfänglich an, so dass es der Claims RA-GmbH nunmehr auch von Gerichts wegen untersagt ist, die beanstandeten Textpassagen weiterhin zu verwenden.
„Wir erwarten von der Claims RA-GmbH, dass künftige Inkassoschreiben den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und keinen unzulässigen Druck mehr auf Verbraucher*innen ausüben“, so Jochen Weisser, Syndikusrechtsanwalt beim VerbraucherService Bayern. „Wir werden dies – im Hinblick auf andere Inkassodienstleister – auch in Zukunft beobachten. Im Übrigen gilt weiterhin für alle Verbraucher*innen: Berechtigte Forderungen sind selbstverständlich zu bezahlen. Bei unberechtigten Forderungen gibt es jedoch generell keinen Anlass, sich unter Druck setzen oder gar von Drohungen mit Schufa-Einträgen einschüchtern zu lassen.
Weiterführende Informationen finden Sie in unserem VSB-Tipp:
https://www.verbraucherservice-bayern.de/themen/verbraucherrecht/inkassokosten-was-ist-geschuldet-was-nicht-3434