Presse

06.02.2020, 99 Jahre Prämiensparen

Verbraucherfreundliches Urteil mit Signalwirkung

Zum Leidwesen vieler Verbraucherinnen und Verbraucher kündigen Sparkassen bundesweit ältere, gutverzinste Prämiensparverträge. Es handelt sich dabei in der Regel um Sparverträge mit einer Laufzeit von mindestens 15 Jahren. Nicht selten bewarben die Institute gerade diese Produkte als Möglichkeit der langfristigen Altersvorsorge. Jetzt gibt es zumindest für einige betroffene Sparkassenkunden Hoffnung: Das Oberlandesgericht Dresden gab mit seinem Urteil (Az.: 8 U 1770/18) vom 21. November 2019 einer Klägerin Recht, die gegen die Kündigung Widerspruch eingelegt hatte. Ihre Sparverträge, die eine Laufzeit von 1.188 Monaten (99 Jahren) ausweisen, werden weitergeführt.

„Die Sparkassen verkauften ihre Prämiensparverträge in den unterschiedlichsten Varianten und Konstellationen. Deshalb lohnt es sich für Betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher auf jeden Fall, die Verträge genau zu überprüfen und gegen die Kündigung gegebenenfalls Widerspruch einzulegen oder sich neutral und unabhängig beraten zu lassen“, so Markus Latta, Fachteamleiter für Finanzdienstleistungen beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB).

Nähere Informationen finden Sie in unserem VSB-Tipp.