Presse

23.10.2019

Verbraucherinteressen vehement stärken

VerbraucherService Bayern: Landesdelegiertenversammlung und Anträge an die Politik 2019

Am heutigen Mittwoch, den 23. Oktober 2019, fand im Caritas-Pirckheimer-Haus in Nürnberg die Landesdelegiertenversammlung des VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) statt. Neben Finanzbericht und Kassenrevision verabschiedeten die rund 100 anwesenden Landesdelegierten vier Anträge an die Politik. Diese widmen sich den aktuellen und verbraucherrelevanten Themen ‚Nutri-Score‘, ‚Ressourcenschonende Mobilität‘, ‚Nachhaltige Finanzen‘ und ‚Widerrufsrecht bei Online-Reisebuchungen‘.

„Durch die Anträge an die Politik aus unseren Ressorts Ernährung, Umwelt/Energie, Finanzen und Verbraucherrecht wollen wir die Verbraucherinteressen vehement stärken und uns für die großen Themen Gesundheit, Nachhaltigkeit und Transparenz stark machen“, kommentiert Juliana Daum, VSB-Landesvorsitzende während des Rechenschaftsberichts. In ihrer Grußrede zieht Emilia Müller, KDFB-Landesvorsitzende, die Verbindung zwischen der Verantwortung des VSB für die Schöpfung: „Der VerbraucherService Bayern setzt sich mit seinem Handeln für Frauensolidarität, Lohngerechtigkeit und vor allem für Verantwortung ein. Säulen, die auch dem Katholischen Deutschen Frauenbund besonders am Herzen liegen und für die wir gemeinsam stehen“, so Müller.

Anträge an die Politik 2019:
  • Ernährung: Verbraucherfreundliche Nährwertkennzeichnung „Nutri-Score“ in der gesamten EU einführen
    Um eine ausgewogene Ernährung zu unterstützen, eignet sich eine einfach zu verstehende Nährwertkennzeichnung, wie der Nutri-Score. Hier erkennen Verbraucherinnen und Verbraucher auf den ersten Blick das gesündere Produkt. Es ist begrüßenswert, dass das Ernährungsministerium sich nun für die Einführung des Nutri-Scores entschieden hat. Allerdings ist die Verwendung des Kennzeichnungssystems für Unternehmen freiwillig und nur als Empfehlung konzipiert.
    Der VSB fordert die verpflichtende Einführung des Nutri-Scores zur Nährwertkennzeichnung sowie eine europaweite Lösung mit einheitlichem Kennzeichnungsmodell.
  • Umwelt/Energie: Ressourcenschonende Mobilität stärker fördern
    Umwelt- und Klimaentlastung im Personenverkehr wird nicht allein durch technische Verbesserungen am Fahrzeug erreicht. Damit die Menschen auf umweltfreundlichere Fortbewegungsmittel umsteigen und sich dies auch finanziell auszahlt, muss eine umfassende Erneuerung, Vernetzung und Förderung sowie eine Einbeziehung externer Kosten erfolgen.
    Der VSB fordert:
    • Priorität für ressourcenschonende Mobilität in der Verkehrsplanung.
    • Förderung der Vernetzung aller Beförderungsarten zur flexibleren Standort-Erreichbarkeit.
    • Deutliche Kostensenkung und Öffentlichkeitsarbeit für nachhaltige Mobilität.
    • Vereinfachte Tarifsysteme für alle öffentlichen Verkehrsmittel.
    • Konsequenter Ausbau von sicheren, durchgehenden Verbindungen und bessere Kennzeichnung von Fuß-und Radwegen in Städten und Landkreisen.
    • Ausreichend zentrale und gesicherte Abstellmöglichkeiten für Fahrräder (z.T. mit Strom).
  • Finanzen: EU-Standard für nachhaltige Finanzen ausweiten
    Die EU-Kommission fordert mit dem Aktionsplan Sustainable Finance (Nachhaltiges Finanzwesen) einen größeren Beitrag von der Finanzwirtschaft. Ihr Klassifikationssystem für Nachhaltigkeit (Taxonomie) identifiziert grüne Finanzprodukte, um Kapitalströme zu umweltorientierten Unternehmen und Produkten zu lenken. Der Fokus der Taxonomie beschränkt sich aber bisher ausschließlich auf den Klimaschutz. Andere ökologische Herausforderungen, wie zum Beispiel der Erhalt der Artenvielfalt, finden keine Berücksichtigung.
    Der VSB fordert, dass die Definition von Nachhaltigkeit und das Klassifikationssystem für Nachhaltigkeit der EU-Kommission die großen ökologischen und sozialen Herausforderungen aufgreifen und die sogenannten ESG-Standards (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) berücksichtigen.
  • Verbraucherrecht: Widerrufsrecht bei Online-Reisebuchungen einführen
    Während bei vielen online oder telefonisch geschlossenen Verträgen, sogenannten Fernabsatzgeschäften, bereits ein Widerrufsrecht besteht, ist dies bei Pauschalreiseverträgen als auch bei sonstigen reisetypischen Leistungen anders: Die schützenden Vorschriften für Verbraucherverträge gelten hier nur eingeschränkt.
    Der VSB fordert die Einräumung eines Widerrufsrechts bei Online-Reisebuchungen und sonstigen, im Wege des Fernabsatzes getätigten Reisebuchungen.