Presse

12.03.2021, Zu viel Einweg-Plastik in Deutschland

VerbraucherService Bayern begrüßt gesetzliche Neuerungen

Deutschland gehört EU-weit zu den Spitzenreitern im Verursachen von Verpackungsmüll aus Kunststoff. Auch ein neues Verpackungsgesetz aus dem Jahr 2019 konnte daran bisher nichts ändern. Seit Jahren sinkt die früher beachtliche Mehrwegquote bei Getränkeflaschen trotz der Vorgaben von 70 Prozent Mehrweganteil laut Gesetz und liegt heute bei etwas über 40 Prozent (Umweltbundesamt). Nun will die Regierung dagegen steuern und gleichzeitig die EU- Richtlinie zum Einwegkunststoff in geltendes Recht umsetzen. Der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) begrüßt die damit einhergehenden gesetzlichen Neuerungen.

Die Gesetzesvorlage sieht vor, über Getränkeverpackungen hinaus für Lebensmittelverpackungen und andere Verkaufsverpackungen eine verpflichtende Wiederverwendungsquote festzulegen. Ein Verbot von Einwegplastik wird durch zusätzliche Maßnahmen ergänzt, um die Mehrwegsysteme zu stärken und damit der Wegwerfmentalität entgegenzuwirken, die mit dem Gebrauch von Einwegprodukten verbunden und inzwischen alltäglich geworden ist. Vorgesehen ist eine getrennte Sammlung von Getränkeflaschen aus Einwegkunststoff zum Zweck des Recyclings. Auch ein Mindestanteil an recyceltem Rohstoff für die PET-Flaschen ist zukünftig vorgeschrieben. Eine solche Verpflichtung ist damit zum ersten Mal in Deutschland gesetzlich festgelegt. Große Potenziale bestehen aktuell bei To-go-Verpackungen wie Getränkebechern und Lebensmittelverpackungen: Dort schreibt das Gesetz Mehrwegalternativen vor.

Aus Umweltsicht ist es angesichts weltweiter Probleme mit der Ansammlung von Plastikmüll längst überfällig, den Verbrauch von Einmalverpackungen aus Plastik zu reduzieren. „Entscheidend ist die Nutzungsdauer, denn je kurzlebiger eine Verpackung ist, umso schlechter ist ihre Ökobilanz,“ betont Marianne Wolff, Umweltreferentin beim VSB: „Die neuen gesetzlichen Regelungen ermöglichen ein besseres Recycling und schließen Stoffkreisläufe, damit Produkte und deren Verpackungen die Erfordernisse einer schadstofffreien, klima- und ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft erfüllen“.

Weiterführende Informationen finden Sie in unserem VSB-Tipp: Mehr Mehrweg: Gesetzesänderungen lassen hoffen