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21.11.2022, Jetzt informieren, rät der VerbraucherService Bayern

Versteckte Beitragserhöhung der Krankenkassen im neuen Jahr

Häufig dient der Jahreswechsel dazu, diverse Beiträge oder Gebühren zu erhöhen. Und so wird es wohl auch für Millionen Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sein. Denn zum 1. Januar 2023 planen zahlreiche der Krankenkassen, ihren Zusatzbeitrag zu erhöhen. Kostensteigerungen in der Gesundheitsversorgung und aufgrund der Coronapandemie lassen diesen Schritt als unausweichlich erscheinen. Für Versicherte ist es ratsam, sich bereits jetzt zu informieren, rät der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB).

Der Unterschied zu den Beitragssteigerungen der Vergangenheit: Die Krankenkassen müssen ihre Mitglieder, wie sonst vorgeschrieben, nicht über den Anstieg des Zusatzbeitrags informieren. Grund dafür ist das von der Ampelkoalition Ende Oktober im Bundestag verabschiedete GKV-Finanzstabilisierungsgesetz, dass es den Kassen erlaubt, auf dieses Hinweisschreiben zu verzichten.

„Im Januar wundern sich vermutlich viele Verbraucher*innen, wenn der Krankenkassenbeitrag plötzlich höher ausfällt als zuvor“, so Markus Latta, Fachteamleiter für Finanzdienstleistungen beim VSB. „Informieren Sie sich bereits heute bei ihrer Krankenkasse dazu und ziehen Sie gegebenenfalls einen Krankenkassenwechsel in Betracht“, rät der Experte. Grundsätzlich ist es sinnvoll, wenn Versicherte die Zusatzleistungen und den Beitrag ihrer Krankenkasse mit anderen Anbietern vergleichen. Ein Wechsel ist problemlos möglich und wird von der neu gewählten Krankenkasse durchgeführt. Außerdem besteht bei einer Beitragserhöhung ein außerordentliches Kündigungsrecht, sodass die zweimonatige Kündigungsfrist zum Monatsende in diesem Fall nicht eingehalten werden muss.

Weitere Informationen zu den Zusatzbeitragssätzen der Gesetzlichen Krankenkassen erhalten Verbraucher*innen auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes