Presse
01.10.2026, Kostenlose Leistungen nicht unnötig bezahlen

Vorsicht vor „Nutzlos-Dienstleistern“

Immer häufiger bieten Drittanbieter kostenpflichtige Dienstleistungen an, die bei der zustän­digen Stelle kostenlos erhältlich sind. Die Masche betrifft zahlreiche Lebensbereiche – etwa Rentenauskünfte, Kindergeldanträge, Kündigungen, Wohngeldanträge oder Nachsende­aufträge. „Problematisch ist, dass die Kosten auf den Webseiten nicht immer auf den ersten Blick erkennbar sind. Zudem ähneln die Seiten häufig den offiziellen Internetauftritten“, so Carina Weis, Volljuristin beim VerbraucherService Bayern im KDFB e. V. (VSB).

Ein Beispiel ist die Änderung der Adresse beim Rundfunkbeitrag: Auf der offiziellen Homepage des Rundfunkbeitrags (www.rundfunkbeitrag.de) ist dieser Service kostenlos. Wer dagegen bei einem Drittanbieter landet, soll für dieselbe Leistung 39,99 Euro bezahlen. „Solche Verträge sind nicht automatisch unwirksam“, so Weis. Wurden die Verbraucherinnen und Verbraucher allerdings über die Kosten nicht transparent informiert, ist kein Vertrag zustande gekommen und die Betroffenen sollten widersprechen.

Bei vielen Online-Verträgen besteht grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Dieses kann jedoch vorzeitig erlöschen, wenn die Betroffenen ausdrücklich zustimmen, dass die Dienst­leistung sofort erbracht werden soll. Besondere Vorsicht ist bei Anbietern mit Sitz im Ausland geboten. Die Durchsetzung eigener Rechte kann dann erschwert sein – insbesondere, wenn keine ladungsfähige Anschrift angegeben ist.

„Wer ein Inkassoschreiben erhält, sollte die Forderung nicht vorschnell bezahlen“, so Weis. Ist kein wirksamer (kostenpflichtiger) Vertrag zustande gekommen, lohnt es sich, der Forderung zu wider­sprechen. Weis betont: „Drohungen mit Gerichtsvollzieher oder Lohnpfändung dienen oft nur der Panikmache. Solche Maßnahmen setzen grundsätzlich eine gerichtliche Entscheidung voraus.“ Wer unsicher ist, sollte sich informieren und beraten lassen, denn einmal gezahltes Geld zurückzufordern, kann schwierig sein.

Tipps: Nutzen Sie möglichst direkt die Internetseite der zuständigen Behörde oder des Anbieters. Prüfen Sie die Internetadresse und das Impressum, lesen Sie Preis- und Vertragsangaben aufmerksam und achten Sie auf einen eindeutig als kostenpflichtig gekennzeichneten Bestellbutton. Bei unerwarteten Kosten sollte der Vorgang abgebrochen und ein anderer Weg gewählt werden.

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