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20.05.2019, Steuerlast schmälert Altersbezüge

Vorsorgelücke wächst trotz Rentenerhöhung

Strompreise, Mieten und sonstige Lebenshaltungskosten steigen unaufhaltsam. Die gesetzliche Rente reicht nicht im Alter und schützt Verbraucherinnen und Verbraucher nicht vor Altersar­mut. Dass die Steuerlast die Altersbezüge zusätzlich schmälert, wissen die wenigsten. „Nicht nur die private Zusatzvorsorge und die geförderte Riester-Rente besteuert der Staat. Seit dem Alter­seinkünftegesetz von 2005 ist auch die gesetzliche Rente grundsätzlich steuerpflichtig, ähn­lich wie das Arbeitseinkommen. Brutto ist also nicht gleich netto“, warnt Judit Maertsch, Finanz­expertin beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB).

Der steuerpflichtige Anteil der Rente wächst mit jedem Kalenderjahr, mindert sich aber durch einen vom ersten Rentenbezugsjahr abhängigen Freibetrag. Wer 2019 in Ruhestand geht, hat 78 Prozent Rentenbesteuerungsanteil und bleibt mit 22 Prozent steuerfrei. Ab 2040 gibt es für Neurentner keine Einkommenssteuerfreiheit mehr. Auch die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge oder sogar Rentenerhöhungen müssen den Altersbezügen zugerechnet werden.
 „Bei Renten, deren steuer­pflichtiger Anteil den Grundfreibetrag und die Werbungs­kostenpauschale übersteigt, ist mit einer Steuerbelastung zu rechnen“, so Maertsch. Die geplante Rentenerhöhung im Juli 2019 führt bei weiteren rund 48.000 Rentnerin­nen und Rentnern zu Steuerpflicht (Quelle:http://www.focus.de/rente).
Dieser Versorgungsausfall ist im Ruhestand durch Zusatzverdienst kaum auszugleichen. Um den gewohnten Lebensstandard nach dem Berufsleben zu halten, ist zusätzliche Vorsorge notwendig. „Fangen Sie rechtzeitig an. So profitieren Sie auch mit etwas weniger Geld von staatlichen Fördermitteln oder Renditechancen an den Wertpapiermärkten – die Auswahl an Vor­sorgemöglichkeiten ist riesig“ – rät die Finanzexpertin.

Weiterführende Informationen finden Sie in unserem VSB-Tipp.