Presse

18.05.2017, Hintergrundwissen

Was bringt der Energieausweis?

Auf einen Blick deutlich machen, wie energieeffizient ein Gebäude ist, das soll der Energieausweis laut Energieeinsparverordnung (EnEV). Eigentümer, Mieter und Käufer sollen Klarheit erhalten über die Energiekosten einer Immobilie. Ob der Energieausweis diese Aufgabe erfüllt erläutert Martina Arzberger-Schulwitz, Expertin der Energieberatung des Verbrau­cher­Service Bayern im KDFB e.V. (VSB).

Den Energieausweis gibt es in zwei Formen: Als Bedarfsausweis enthält er die Kennwerte für den Energiebedarf, als Verbrauchsausweis diejenigen für den Energieverbrauch. Der Energiestandard des Gebäudes wird mittels Energieeffizienzklassen von A+ bis H veranschaulicht. Soweit möglich beinhaltet der Ausweis Vorschläge zur Verbesserung des energetischen Gebäudezustands: „Hier handelt es sich um Empfehlungen“, betont Arzberger-Schulwitz. „Am besten bespricht man mit einem Energieberater, was möglich und sinnvoll ist.“

Verpflichtend ist der Energieausweis immer dann, wenn ein Gebäude neu gebaut, umfassend saniert, verkauft oder neu vermietet werden soll. Bei der Besichtigung muss der Vermieter den Ausweis unaufgefordert vorlegen oder gut sichtbar aushängen. Spätestens bei Vertragsabschluss muss der Mieter den Ausweis erhalten. „Keinen Energieausweis brauchen Eigenheimbesitzer, für deren Haus die Baugenehmigung vor dem 1.10.2007 erteilt wurde, und die ihr Haus selbst bewohnen“, stellt Arzberger-Schulwitz klar.

„Insbesondere der Verbrauchsausweis liefert Mietinteressenten keine genaue Prognose über die künftigen Heizkosten“, stellt Arzberger-Schulwitz klar. Denn die Werte darin werden maßgeblich vom Nutzerverhalten beeinflusst.

Bei allen Fragen zum effizienten Einsatz von Energie zuhause hilft die VSB-Energieberatung. Für einkommensschwache Haushalte sind die Beratungs­angebote kostenfrei. Mehr Informatio­nen gibt es hier oder unter 0800 – 809 802 400 (kosten­frei). Die VSB-Energieberatung wird ge­fördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.