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07.07.2021, Nicht allen bedürftigen Rentner*innen wird geholfen

Was bringt die neue Grundrente?

Für die seit Januar dieses Jahres geltende neue Grundrente werden jetzt erste Bescheide versandt. Sie beschreibt ein Renten-Extra, um ein langwährendes Arbeitsleben mit niedrigem Einkommen zu würdigen. Voraussichtlich 1,3 Millionen Rentner*innen hilft die Grundrente tatsächlich, vor allem Mütter dürften profitieren. Andere bedürftige Rentenempfänger*innen wie beispielsweise Kleinkünstler, die häufig Zeiten ohne oder mit Einkommen von weniger als 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland aufweisen, fallen allerdings durchs Raster. Damit wird das Einkommen und nicht die Bedürftigkeit zum entscheidenden Merkmal, kritisiert der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB).

Es ist nicht nötig, für den Grundrentenzuschlag einen Antrag zu stellen, die Rentenkasse prüft den Anspruch automatisch. Allerdings sind drei strenge Voraussetzungen zu erfüllen:

  1. Grundrentenzeiten: Für den vollen Zuschlag muss die Erwerbsbiografie 35 Jahre bzw. 420 Monate als Beitragszahler aufweisen. Für eine deutlich niedrigere Grundrente sind mindestens 33 Jahre (396 Monate) notwendig.
  2. Grundrentenbewertungszeiten: Es werden nur Zeiten gewertet, in denen mehr als 30 Prozent des Durchschnittseinkommens verdient worden ist.
  3. Einkommensprüfung: Wer die Grundrente erhält, darf nur ein begrenztes Einkommen haben.

„Ist es absehbar, dass die Rente eher niedrig ausfällt, dann ist ein frühzeitiges Gespräch mit der Rentenversicherung sinnvoll. In einer sogenannten Kontenklärung erhalten Sie genaue Auskunft über Ihre bisher erworbenen Grundrentenzeiten“, erklärt Markus Latta, Fachteamleiter für Finanzdienstleistungen beim VSB. Manchmal fehlen nur wenige Monate zur Erlangung der notwendigen Zeiten für die Grundrente: „Hier ist ein rentenversicherungspflichtiger Minijob, der neben dem Bezug von Arbeitslosengeld II ausgeübt werden kann, ein Ausweg, da er Monat für Monat die Grundrentenzeiten erhöht“, so Latta.

Weiterführende Informationen finden Sie in unserem VSB-Tipp: Grundrente: Bedeutung, Berechnung, Nutznießer