Presse

08.04.2019, Probleme bei Haftung, Datenschutz und Ethik

Wenn das autonome Fahrzeug im Dilemma steckt

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer kündigt laut Presseberichten für dieses Frühjahr ein Gesetz zum autonomen Fahren an. Der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) sieht Regelungsbedarf bei den Haftungsfragen und im Bereich der Datenspeicherung. Stellen Sie sich vor, es entsteht eine Gefahrensituation im Straßenverkehr, bei der entweder ein Kind, das einem Ball hinterher auf die Straße läuft, von einem autonomen Wagen erfasst werden wird oder aber eine ältere Dame, die sich von der anderen Straßenseite aus anschickt, mit ihrem Rollator die Fahrbahn zu überqueren. Die Verletzung welches Fußgängers nimmt das selbstfahrende Auto im Zweifelsfall in Kauf und wer programmiert die entsprechenden Algorithmen? „Hier handelt es sich um eine sogenannte Dilemma-Situation“, erklärt Eva Traupe, Juristin beim VSB.

„Wenn ein komplett autonom fahrendes Fahrzeug einen Unfall verursacht, so muss die Haftung unseres Erachtens beim Hersteller liegen“, fordert die Verbraucherschützerin. Auch die Frage, wo und wie lange die riesige Menge an Daten gespeichert wird, die bei einem selbstfahrenden Auto zwingend anfällt, bedarf nach Meinung des VSB noch einiger Diskussion. Die Datensicherheit sollte aus Sicht des Verbraucherverbands bereits ein Zulassungskriterium bei einem KFZ werden.

„Wichtig ist es, dass Verbraucher erkennen, dass solche ethischen Fragen und auch die Digitalisierung im Straßenverkehr allgemein jetzt diskutiert werden müssen, um später bei der Beantwortung mitreden zu können“, kommentiert Traupe.

Weiterführende Informationen zum autonomen Fahren finden Sie in unserem VSB-Tipp: Das selbstfahrende Auto