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30.04.2026, VerbraucherService Bayern gibt Tipps zu Veranstaltungstickets

Wenn der Konzert-Besuch ins Wasser fällt

Die Veranstaltungssaison bringt viele Highlights, aber auch rechtliche Fragen. Fällt ein Event aus oder gibt es Probleme mit Veranstaltungs-Tickets, haben Verbraucherinnen und Verbraucher häufig Ansprüche gegen den Veranstalter. Der VerbraucherService Bayern im KDFB e. V. (VSB) gibt Tipps, was Betroffene tun können.

„Kommen bestellte Tickets erst nach dem Termin an, oder werden Besucherinnen und Besucher trotz gültiger Eintrittskarten nicht auf das Veranstaltungsgelände gelassen, können Sie den Ticketpreis zurückfordern“, erklärt Carina Weis, Volljuristin und Verbraucherberaterin beim VSB. Haben Verbraucherinnen und Verbraucher Ihr Ticket verloren, sind sie auf die Kulanz des Veranstalters angewiesen. Bei Online-Tickets ist ein erneuter Ausdruck meist problemlos möglich.

Da mittlerweile immer mehr Eintrittskarten personalisiert werden, ist eine Weitergabe oder der Verkauf (z.B. im Krankheits-Fall) nicht immer ohne weiteres möglich. Können Betroffene nicht selbst teilnehmen, sollten sie den Veranstalter frühzeitig kontaktieren und um eine Umschreibung bitten.

Beim Ticket-Kauf auf dem Zweitmarkt besteht die Gefahr, dass Sie einen maßlos überhöhten Preis bezahlen oder gar kein (gültiges) Ticket erhalten. Oft bleiben die Betroffenen auf den Kosten sitzen, weil es sich in der Regel um Vermittler-Plattformen handelt und der wahre Anspruchsgegner (Verkäufer) schwierig zu ermitteln ist. „Wir raten daher, Veranstaltungstickets ausschließlich direkt beim Veranstalter oder bei offiziellen Vorverkaufsstellen zu erwerben“, so Weis.

Sicherheitskontrollen beim Einlass sind üblich und durch gleichgeschlechtliche Personen durchzuführen. Unerlaubte Gegenstände müssen abgegeben, allerdings vom Veranstalter sicher verwahrt und anschließend zurückgegeben werden.

Weiterführende Informationen finden Sie in unserem VSB-Tipp: Probleme mit Veranstaltungstickets? Wir geben Tipps