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11.09.2018, Ausgerechnet Geringverdiener betroffen

Wenn die Rente durch die zusätzliche Mütterrente weniger wird…

Geringverdiener, die mindestens 35 Beitragsjahre aufweisen können, bekommen Aufstockung, wenn ihre durchschnittlichen Rentenansprüche aus vollwertigen Pflichtbeitragszeiten unter 75% der Rente vom Durchschnittsverdiener liegen (sog. Mindestentgeltpunkte). „Durch die
Mütterrente II werden die Rentenansprüche aufgebessert, gleichzeitig könnte aber der Mindestentgeltanspruch Geringverdiener verloren gehen
“ – informiert Judit Maertsch, Projektleiterin Finanzen beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB).

Wer ist betroffen?

Diejenigen Geringverdiener, die nach Inkrafttreten der Mütterente II ab 2019 in Rente gehen. Bereits mit der Mütterrente I bekamen viele Eltern weniger Geld. Die Betroffenen haben es meistens nicht gemerkt, dass sie die Mindestentgeltpunkte nicht mehr erhalten. Die Mütterrente I ersetzt vielmehr diese, sie wird nicht zusätzlich ausgezahlt!
„Der Fall liegt dem Petitionsausschuss des Bundestags zur Prüfung vor, ein Rechtsanspruch auf den Ausgleich besteht aber leider nicht“ – weiß die Finanzberaterin.