Presse

07.06.2019

Wer zahlt die defekte Telefonleitung?

Hinweise für Mieter und Vermieter

Ihr Telefon- oder Fernsehanschluss funktioniert nicht und Sie wohnen in einer Mietwohnung? Ursachen hierfür gibt es zahlreiche. Ein Defekt an der Telefonleitung oder altersbedingte Ausfälle sind nur zwei Möglichkeiten. Doch wie ist die Rechtslage und wer trägt eigentlich die Kosten für die Instandsetzung?

Seit Dezember 2018 ist durch den BGH (Urteil vom 05.12.2018, VIII 17/18) geklärt, dass den Vermieter und Eigentümer die Pflicht zur Instandhaltung von Telefonleitungen in Wohngebäuden trifft. Eine zeitgemäße Mietwohnung ist mit einem funktionierenden Telefonanschluss auszustatten, den der Vermieter in einem funktionsfähigen Zustand erhält.

„Der Vermieter hat sich bei Defekten zwischen Hausanschluss und Wohnungsanschluss um die Funktionsfähigkeit der Telefonleitung zu kümmern. Der Mieter muss sich nicht darauf verweisen lassen, selbst einen Handwerker zur Reparatur zu beauftragen“, erläutert Eva Traupe, Juristin beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB): „Bei Problemen, die nachweislich zwischen Gebäudeanschluss und Wohnungsanschluss auftreten, fordern Sie den Vermieter zur Behebung des Mangels auf. Am besten schriftlich und mit Nennung einer angemessenen Frist“.

Weiterführende Informationen finden Sie in unserem VSB-Tipp: Mietrecht - Wer zahlt die defekte Telefonleitung?