Presse

13.01.2021, Pressemeldung

Widerruf bei „Click & Collect“? Diese Rechte haben Verbraucher*innen

Seit Montag, dem 11. Januar 2021, dürfen Einzelhändler nach der Verordnung zur Änderung der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 8. Januar 2021 den Service „Click & Collect“ anbieten. Dadurch haben Verbraucher*innen die Möglichkeit, online vorbestellte Waren bei den Ladengeschäften oder an Abholstationen abzuholen. Wie sieht es mit dem Widerrufsrecht aus, wenn Online-Handel und Offline-Verkauf aufeinandertreffen?

Bei einem reinen Online-Kauf gibt es gemäß §312 BGB ein Widerrufsrecht, dass den Verbraucher*innen ermöglicht, ihre geschlossenen Verträge innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen und rückabzuwickeln. Im stationären Handel besteht dies nur ausnahmsweise (z.B. bei Ratenzahlung), der Umtausch beruht hier grundsätzlich auf Kulanz.

„Ob ein Widerrufsrecht bei Click & Collect besteht, hängt vom Zustandekommen des Kaufvertrages ab. Wurde der Vertrag bereits online geschlossen, besteht das Widerrufsrecht. Dass der Käufer die Ware selbst abholt und ggf. auch vor Ort bezahlt tut dabei nichts zur Sache. Anders ist es, wenn die Ware beispielsweise online nur reserviert wurde und der Vertrag erst bei Abholung zustande kommt“, erläutert Nicole Bräu, Verbraucherberaterin beim VerbraucherService Bayern im KDFB e. V. (VSB): „Dasselbe gilt im Übrigen für telefonische Bestellungen. Wir empfehlen Verbraucher*innen in jedem Fall sich vorab zu informieren und gegebenenfalls nach einer Kulanz-Regelung des Verkäufers zu fragen“, so Bräu.

Voraussetzung für Click & Collect ist ein Hygienekonzept seitens der Händler sowie fixe Zeitfenster für die Abholung, damit sich keine Schlangen bilden. Verpflichtend gilt für die Mitarbeiter und Kunden das Tragen einer FFP2-Maske, sowohl in Verkaufsräumen, auf dem Verkaufsgelände, in Eingangs- und Warteflächen, vor den Verkaufsräumen und auf zugehörigen Parkplätzen.