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24.04.2020, OLG Dresden gibt Sparern Hoffnung

Zinsnachzahlungen aus Prämiensparverträgen

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, doch das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat am  Mittwoch, den 22. April 2020, ein richtungsweisendes Urteil für zahlreiche Kunden der Sparkasse Leipzig gefällt, das auf umfangreiche Zinsnachzahlungen aus Prämiensparverträgen hoffen lässt.

Die Sachlage: In einem der ersten Musterfeststellungsverfahren klagte die Verbraucherzentrale Sachsen (VZS) gegen die Sparkasse Leipzig und deren unzulässige Zinsanpassungsklausel in den „Prämiensparen flexibel“-Verträgen. Die Richter in Dresden erklärten diese Klauseln nun als unwirksam und entschieden, dass sich die Sparkassen nicht auf die Verjährung der Zinsansprüche berufen können. Einzig unklar bleibt, mit welchem Zins sich die Verträge von den Sparkassen nachverzinsen. Hier hält der Dresdner Senat zwar die Rechenpraxis der VZS mit langfristigen Zinsreihen für angemessen, welche Zinsreihen nun tatsächlich zu verwenden sind, blieb bislang aber offen. Der Sparkasse Leipzig steht nun frei, gegen das Urteil Revision einzulegen. Damit wäre ein höchstrichterliches Urteil wohl erst im nächsten Jahr zu erwarten.

„Wir empfehlen auch den Kunden von anderen Sparkassen, deren Prämiensparverträge in den letzten Monaten gekündigt oder abgerechnet wurden, spätestens nach diesem Urteil ihre Zinsansprüche gegenüber den Sparkassen geltend zu machen“ rät Markus Steiner, Finanzexperte des VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB).

Der VSB steht Verbraucher*innen mit seinen 15 Beratungsstellen in Bayern auch in den kontaktarmen Zeiten telefonisch und auf digitalen Wegen beratend zur Seite.