Presse
11.05.2026, VerbraucherService Bayern gibt Tipps
Zu alt für einen Kredit?
Ältere Verbraucherinnen und Verbraucher werden bei der Kreditvergabe noch immer zu oft pauschal benachteiligt. Darauf weist die von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes veröffentlichte Studie des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) hin. Danach bestätigen 55 Prozent der befragten Institute Altersgrenzen bei Konsumkrediten und 71 Prozent bei Immobilienkrediten. Das durchschnittliche Grenzalter liegt bei 67 Jahren. Der VerbrauchService Bayern im KDFB e. V. (VSB) gibt Betroffenen Tipps.
Für Betroffene hat das konkrete Folgen: Wer im Alter die Heizung erneuern, das Haus sanieren oder barrierearm umbauen muss, ist oft auf einen Kredit angewiesen. Markus Latta, Fachteamleiter für Finanzdienstleistungen beim VSB macht zugleich deutlich, dass nicht nur starre Altersgrenzen bei der Kreditprüfung problematisch sind. „Filialschließungen, zunehmende Digitalisierung und standardisierte Prüfverfahren, statt einer fairen Prüfung im Einzelfall, erschweren älteren Menschen den Zugang zu einer individuellen Kreditprüfung zusätzlich“ berichtet der Finanzexperte aus der Beratungspraxis.
Benachteiligungen bei Finanzdienstleistungen sind nicht immer nur an einem Merkmal festzumachen. Alter kann mit anderen Faktoren zusammenwirken und so die Hürden weiter erhöhen. Genannt werden unter anderem Behinderung oder Krankheit, Geschlecht, Migrationshintergrund sowie familiäre Lebenslagen. Aus Sicht vom VSB braucht es deshalb nicht nur eine faire Kreditprüfung, sondern auch einen besseren Schutz vor Mehrfachbenachteiligung.
„Beim Kredit muss die Bonität zählen – nicht das Geburtsdatum!“ – so Latta. Entscheidend soll Einkommen, Vermögen und die tatsächliche Rückzahlungsfähigkeit sein, nicht das Alter. Gerade wenn mehrere Benachteiligungen zusammenkommen, brauchen Verbraucherinnen und Verbraucher wirksamen Schutz.
