Presse

13.01.2016, Pressemeldung

Zusatzbeitrag steigt – Krankenkasse wechseln?

Bereits im Dezember wurden Millionen gesetzlich Krankenversicherte von ihrer Kasse über die Erhöhung des Zusatzbeitrages ab Januar 2016 informiert. Dem Versicherten steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zu. Wenn allein der Beitrag das ausschlaggebende Kriterium für die Kassenzugehörigkeit ist, kann der Wechsel schnell einige hundert Euro Ersparnis pro Jahr bringen. Der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) bietet einen Musterbrief zum Sonderkündigungsrecht sowie individuelle Beratung zum Thema.

Verlangt die Krankenkasse erstmalig einen Zusatzbeitrag oder erhöht sie diesen, steht dem gesetzlich Krankenversicherten ein Sonderkündigungsrecht zu. „Dabei muss die Krankenkasse die Versicherten schriftlich auf die Möglichkeit zur Sonderkündigung, auf die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrages sowie auf die Liste aller Zusatzbeiträge beim Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen hinweisen (www.gkv-zusatzbeitraege.de)“, erklärt Susanne Gelbmann, Versicherungsberaterin beim VSB in Ingolstadt. Wird zum Beispiel ab dem 1. Januar 2016 ein höherer Zusatzbeitrag gefordert, gilt das Sonderkündigungsrecht bis Ende des Monats, in dem der Zusatzbeitrag erstmals fällig ist, also bis Ende Januar. Der Wechsel zu einer günstigeren Kasse ist dann zum 1. April möglich. Für die Monate Januar bis März ist der erhöhte Zusatzbeitrag jedoch an die bisherige Krankenkasse zu zahlen.

Wer schon länger als 18 Monate bei seiner Krankenkasse versichert ist, kann auch ohne Sonderkündigungsrecht die Kasse wechseln. In beiden Fällen gilt: Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate. Nur in einem Wahltarif kann man bis zu drei Jahre gebunden werden.

Eine Beratung zum Krankenkassenwechsel erhalten Sie in den Beratungsstellen des VerbraucherService Bayern, den Musterbrief finden Sie hier: Musterbrief Kündigung gesetzliche Krankenversicherung