Corona-Krise - Neues für Verbraucher

Der Corona-Blog des VSB geht nun in die Sommerpause. Unsere Fachteams behalten die Entwicklung in der Corona-Krise im Blick und sobald es wieder dringenden Bedarf an aktuellen Tipps gibt, werden wir in unserem Blog berichten.

30.06.2020: Im Home Office zu heiß? Fünf Tipps zum Hitzeschutz in Wohn- und Arbeitsräumen

Mit COVID-19 richteten viele Verbraucher*innen in Windeseile das Home Office ein. Die Arbeitswelt ist digitaler geworden, Meetings finden online statt, E-Mail, Telefon und Video ersetzen den persönlichen Kontakt im Büro. Doch ist das Büro zuhause nicht immer so perfekt eingerichtet wie die betrieblichen Büroräume und sommerliche Temperaturen bedeuten häufig auch aufgeheizte Räume. Hier finden Sie fünf Tipps zum Hitzeschutz, die für ein angenehmes Raumklima sorgen.
1. Rollläden, Außenjalousien und andere Verschattungen: Da über die Fenster ein Großteil der Wärme in den Innenraum dringt, lohnt sich die Anbringung eines Sonnenschutzes. Rollläden und Außenjalousien sind besonders wirksam, da sie von außen mehr Wärme abhalten, als beispielsweise Vorhänge. Rollläden mit einer Einbruchschutzklassifizierung (mindestens RC 2), fördert finanziell die KfW.
2. Sonnenschutzfolien und Sonnenschutzverglasungen: Bieten einen wirksamen Hitzeschutz, verdunkeln allerdings dauerhaft die Räume. Günstig und schnell: Ein weißes Tuch von außen vor das Fenster hängen.
3. Klimageräte und Ventilatoren: Klimageräte verbrauchen sehr viel Strom. Gerade bei einfachen Geräten kostet der Betrieb schnell mehr als die Anschaffung. Wer ein Klimagerät benutzt, sollte eines mit einer möglichst hohen Energieeffizienzklasse wählen.
Ventilatoren sind in Anschaffung und Betrieb erheblich preiswerter. Sie senken zwar nicht die Raumtemperatur, sorgen aber für eine gefühlte Kühlung.
4. Dach- und Fassadenbegrünung: Bepflanzungen sorgen für eine natürliche Verschattung auf Wänden, Dächern sowie auf dem Grundstück und tragen dadurch und durch Wasserverdunstung zur Kühlung bei.
5. Bauliche Maßnahmen: Eine gute Dämmung des Dachs und der Außenwände sorgt im Sommer für angenehme Innentemperaturen und spart im Winter Heizkosten. Dachüberstände und Terrassendächer verringern eine direkte Sonneneinstrahlung ins Haus, wodurch sich die Erwärmung zusätzlich abschwächt.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale in Kooperation mit dem VerbraucherService Bayern hilft Verbraucher*innen kostenfrei dabei, geeignete Hitzeschutzmaßnahmen zu finden. Weitere Informationen unter Tel. 0800-809 802 400. Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Weitere Informationen

29.06.2020: Muss ich eine Abstellgenehmigung für meine Pakete erteilen und ist diese sinnvoll?

Generell ist zwischen Verkäufer und Kunde die Zustellung eines Paketes an den Kunden vereinbart. In Zeiten von Corona bewerben aber viele Versanddienste und Verkäufer die Möglichkeiten einer kontaktlosen Zustellung zum Schutz der Paketboten und -empfänger. Dies soll durch die Ablage von Paketen an der Haustüre oder im Garten des Empfängers möglich gemacht werden. Der Empfänger muss das Paket nicht mehr persönlich in Empfang nehmen.
Möglich macht das eine sogenannte Abstellgenehmigung oder Abstellerlaubnis. Diese kann direkt im Kaufvorgang ausgewählt werden oder nach Erhalt der Zustellungsankündigung per E-Mail kurzfristig erteilt werden. Häufig werden auch vom Versanddienstleister entsprechenden Formulare an häufige Empfänger ausgegeben. Das Paket wird dann auf Wunsch und Anweisung des Empfängers ohne eine Unterschrift am angegebenen Ort abgestellt. Eine Abstellgenehnigung kann einmalig oder dauerhaft erteilt werden. Auch kann eine dauerhaft erteile Abstellerlaubnis wieder gekündigt werden.
Bei erteilter Abstellgenehmigung haften nicht Paketdienste sondern der Empfänger für verlorene oder beschädigte Pakete. Unzuverlässige Zusteller sind das Risiko des Paketempfängers und nicht mehr das Risiko des Paketversenders.
Da grundsätzlich die Zustellung an den Empfänger vereinbart und geschuldet ist, kann der Empfänger nicht gezwungen werden, eine Abstellgenehmigung zu erteilen.
Tipp: Möchten Sie eine Ablagegenehmigung erteilen, prüfen sie zuvor Ihre Erfahrungen mit dem jeweiligen Versanddienstleister. Sind die Pakete bisher zuverlässig zugestellt worden oder gab es Anlass zur Reklamation? Habe ich einen passenden Ablageort, der nicht von der Straße aus einsehbar ist und zu dem ich dem Paketdienst Zutritt gewähren möchte? Welchen Wert hat die Ware, die ich im Paket erhalte?

26.06.2020: Stärken der Immunabwehr in Zeiten von Corona

Gerade in dieser Zeit, ist es wichtig seine Immunabwehr zu stärken, um für eine mögliche Corona-Infektion bestmöglich gewappnet zu sein. Es kursieren hier inzwischen die verschiedensten Empfehlungen in diversen Blogs und Online-Werbeseiten. Das meiste ist nicht belegt und kostet vor allem Geld. Hier die wichtigsten Fakten zu Vitaminen, Nahrungsergänzungsmitteln und Superfoods. Weiterlesen

25.06.2020: Wie gehe ich mit einer Reklamation während der Coronakrise um?

Prinzipiell gilt auch zu Coronazeiten:
Der Verbraucher behält das Recht zur Reklamation. Ist also das Geschäft geschlossen, verliert der Verbraucher keineswegs seine Gewährleistungsrechte. Der Händler bzw. Verkäufer muss auch in dieser Zeit erreichbar sein und auf eine Mängelanzeige reagieren. Der Käufer sollte also nicht abwarten, bis der Laden wieder offen ist. Auch er muss bei Vorliegen eines Mangels seine Recht unverzüglich geltend machen, um keine Fristen zu versäumen.
Hat also der Verbraucher vor der Ausgangsbeschränkung eine Ware gekauft und tritt nach dem 17.März ein Mangel auf, so gilt das zweijährige Gewährleistungsrecht. Geht das Gerät innerhalb der ersten 6 Monate kaputt, wird vermutet, dass bereits bei Kaufabschluss der Mangel vorlag. Insofern gilt nach wie vor zugunsten des Verbrauchers die Beweislastumkehr. Schnelles Reagieren ist angesagt.
Der Verbraucher sollte dem Händler schriftlich eine Frist von ca. 2 Wochen setzen und entweder die Lieferung einer Ersatzware oder eine Reparatur verlangen; das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein an den Verkäufer senden. Reagiert der Händler nicht fristgerecht, kann der Verbraucher vom Vertrag zurücktreten und Rückerstattung des Kaufpreises fordern und zwar auch während der kompletten Geschäftsschließung. Das hat schriftlich zu erfolgen und muss per Einschreiben mit Rückschein an den Händler weitergeleitet werden.
Abschließend ist uns wichtig klarzustellen, dass sich in dieser Ausnahmesituation die Gewährleistungsrechte weder verkürzen noch nach Aufhebung der Beschränkung verlängern oder für die Dauer der festgesetzten Geschäftsschließung ausgesetzt sind. Für den Verbraucher ändert sich folglich nichts.

24.06.2020: Zeit und Energie sparen durch digitales Aufräumen

Gerade in Zeiten von Corona kann es besonders lästig sein, wenn die Technik zu Hause zum Zeitfresser wird. Damit das nicht passiert, muss jedes technische Gerät regelmäßig gewartet werden, d.h. braucht Aktualisierungen und regelmäßige digitale Reinigung. Schnell hat sich zu Hause auch ungenützte Technik angesammelt.
Welche Technik brauchen wir schon lange nicht mehr, nutzen sie viel zu selten und können sie deshalb verkaufen bzw. verschrotten? Geeignete Verkaufsportale finden Sie hier. Wichtig: Vorher persönliche Daten löschen. Das gilt auch, wenn Sie Ihre Altgeräte sachgerecht beim Wertstoffhof entsorgen.

Jede App, jede digitale Zugangsberechtigung und jedes Benutzerkonto sammelt persönliche Daten. Auch alle diese Konten und Anwendungen sollten wir durchgehen und ungenützte Software regelmäßig löschen. Das spart nicht nur Speicherplatz, Energie und Treibhausgase, sondern schützt auch vor Datendiebstahl.
Wie sieht es mit unseren verschiedenen digitalen Briefkästen aus? E-Mail-Accounts regelmäßig aufräumen und Mails löschen ist genauso sinnvoll wie wenig genützte persönliche Social-Media-Kanäle abzumelden, Abos von Seiten oder Profilen wieder zu deaktivieren bzw. ungelesene Newsletter abzubestellen. Emissionen zu sparen hilft auch, die Zahl der Empfänger*innen beim Versand zu reduzieren, Fotos in niedriger Auflösung anzuhängen, den Papierkorb immer wieder zu leeren sowie Spamfilter gegen unerwünschte Werbung einzurichten.

23.06.2020: Ich habe für meine Urlaubsreise eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen und nun habe ich in den Medien gehört, dass die bei Corona nicht zahlt. Stimmt das?

Grundsätzlich bietet Ihnen eine Auslandsreisekrankenversicherung den Schutz, wenn Sie im Ausland an einer Krankheit erkranken und trägt somit die anfallenden Behandlungskosten oder wenn nötig, auch den Rücktransport nach Deutschland. Einige Versicherer schließen allerdings Epidemien und Pandemien von ihrem Versicherungsschutz aus. Auch kann es sein, dass laut den Versicherungsbedingungen die Leistung bei einer akuten Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ebenfalls ausgeschlossen wird. Prüfen Sie daher vor Abschluss einer solchen Versicherung die Versicherungsbedingungen bezüglich dieser beiden Punkte und lassen Sie sich den Versicherungsschutz im Zweifel vom Versicherungsunternehmen schriftlich bestätigen.

22.06.2020: Rechtslage beim Streaming – was ist erlaubt, wann droht die Abmahnung?

Nicht erst seit der Ausgangssperre erfreut sich Streaming größter Beliebtheit und so ist es kein Wunder, dass man inzwischen davon ausgehen kann, dass viele Verbraucher ihre Zugangsdaten von Streamingdiensten ohne Weiteres an Freunde und Verwandte weitergeben. Teilweise werden anfallende Kosten auch ganz bewusst geteilt. Rechtmäßig ist das nicht! Rein technisch können unbegrenzt viele Personen einen Account nutzen, solange sie zu unterschiedlichen Zeiten streamen. Denkbar sind auch vergünstigte Familienabonnements, deren Kosten dann unter Freunden geteilt werden. Hier ist jedoch Vorsicht geboten. In den AGB der Anbieter ist grundsätzlich geregelt, dass die Dienste und Inhalte nicht mit Personen geteilt werden dürfen, die nicht im gleichen Haushalt leben. Ist dies nicht der Fall, dann wird die gemeinsame Nutzung eines Abos rechtswidrig. Die Streamingdienste wissen dies sehr wohl und registrieren das auch. Wenn die illegale Nutzung rauskommt, kann man sofort wegen Vertragsverletzung gekündigt werden. Darüber hinaus kann in den AGB auch eine Vertragsstrafe festgelegt sein für den Fall, dass ein Nutzer sein Konto anderen zur gemeinschaftlichen Nutzung zugänglich macht.

19.06.2020: Budgetplanung - wichtiger denn je

Nicht nur Firmen müssen auf Grund der Coronakrise ihre Finanzsituation neu bewerten. Auch in privaten Haushalten ändert sich manches. Kurzarbeit, Wegfall von Nebenjobs oder sogar Arbeitslosigkeit erfordern eine Überprüfung der bisherigen Ein- und Ausgaben. Mit einem klassischen Haushaltsbuch, einer Excelliste oder einer Haushaltsbuch-App z.B. vom VSB kann das sogar richtig Spaß machen und stellt auch ein interessantes Zeitdokument dar. Ein regnerisches Wochenende ist ideal um die häusliche Buchhaltung zu aktualisieren.

  1. Schritt: Notieren Sie alle Einnahmen. Es sind oft mehr als man denkt. Feste Einnahmen sind: Gehalt, staatliche Hilfen wie Kindergeld, Ausbildungsbeihilfe, Sozialhilfe, Einkommen aus Geldvermögen wie Dividende, Zinsen, Miet- oder Pachteinnahmen sowie variable Einnahmen z.B. Steuerrückzahlung oder Geschenke.
  2. Schritt: Notieren Sie alle festen Ausgaben. Dazu gehören Miete mit Nebenkosten für Strom, Gas, Wasser. Wer Wohneigentum besitzt hat Grundsteuer, Müllgebühren, Kanalgebühren zu bezahlen. Meistens werden diese vierteljährlich abgebucht. Trotzdem im monatlichen Budget mit einplanen. Taschengeld, monatliche Sparverträge und Tilgung eines Kredits müssen ebenfalls berücksichtigt werden sowie die Kosten für Verkehrsmittel, Telefon, GEZ, Internet, Schul- oder Kindergartengebühren, Vereinsbeiträge und regelmäßige kulturelle Ausgaben wie Theaterabo, Büchereigebühr, Zeitungen und sonstige Abos. Versicherungen z.B. Brand- und Elementarversicherung, Auto- und Haftpflichtversicherung. Ein regelmäßiger Versicherungscheck ist zu empfehlen. Verschiedene Lebenssituation erfordern unterschiedliche Versicherungen. Auch Vergleiche mit anderen Anbietern sind von Zeit zu Zeit ratsam. Bei Autoversicherungen kann gespart werden, wenn die jährliche Fahrleistung angepasst wird. Unsere Versicherungsberater helfen Ihnen gerne dabei das richtige Angebot zu finden. Die festen Ausgaben sollten möglichst nicht mehr wie 60 % des verfügbaren Einkommens ausmachen. Anhand von Kontoauszügen sind alle Beträge schnell erfasst. Vergessen Sie nicht feste Rücklagen für Sonderausgaben monatlich einzuplanen: Heizungsmaterial, Reparaturen, Neuanschaffungen von Gebrauchsgütern oder Urlaubsgeld zählt dazu.
  3. Schritt: Das verfügbare Budget ermitteln. Ziehen sie von den Einnahmen die festen Ausgaben ab. Wer wenig Geld übrig hat, teilt das verbliebene Budget am Besten noch wöchentlich ein, damit der Überblick bewahrt bleibt.
  4. Schritt: Das verbliebene Budget steht für Lebensmittel, Körperpflege, Genussmittel, Bekleidung, Geschenke, Freizeitaktivitäten, Bücher, Kino, Sport zur Verfügung. Sammeln Sie bei jedem Einkauf die Belege und tragen Sie die Beträge am Abend oder am Ende der Woche ein. Gerade bei kulturellen Freizeitangeboten und sportlichen Aktivitäten kann viel Geld gespart werden, wenn kostenlose Angebote genutzt werden. Bei Bekleidung ist der Trend zu Second-Hand-Ware nicht nur für den Geldbeutel, sondern auch für die Umwelt zu begrüßen. Auch der Trend zum Teilen von Gütern setzt sich immer mehr durch. Vermeiden Sie es das Girokonto zu überziehen. Dispokredite sind sehr teuer und für viele Menschen der Beginn einer privaten Überschuldung. Es ist immer ratsam, Wünsche erst dann zu realisieren, wenn das Kapital dafür angespart wurde.

18.06.2020: Mobiles Arbeiten als Chance für das Klima

Die Corona-Krise zwang viele Arbeitnehmer im Eiltempo zum „Arbeiten zu Hause“. Deutschland hinkte im Vergleich zu anderen europäischen Ländern wie Dänemark, Schweden, Finnland oder den Niederlanden zahlenmäßig in Sachen mobiles Arbeiten immer hinterher. Der Arbeitsplatz zu Hause bietet durch den Wegfall des Arbeitsweges aber enorme CO2-Einsparungspotenziale. Das Institut für angewandte Arbeitswissenschaft (Ifaa) errechnete in einer 2019 veröffentlichten Studie (https://www.arbeitswissenschaft.net/fileadmin/Downloads/Angebote_und_Produkte/Publikationen/FDP_Gutachten_Mobile_Arbeit_Finale_Version_15.10.2020.pdf) eine Einsparmöglichkeit von 850 000 Tonnen CO2, wenn zehn Prozent der Arbeitnehmer, die normalerweise mit dem Auto zur Arbeit pendeln, einen Tag pro Woche zu Hause arbeiten würden. Gegenrechnen muss man den gestiegenen Stromverbrauch und den höheren Datenverkehr, der z.B. durch Videokonferenzen entsteht. Der Datenverkehr in Deutschland ist seit der Coronakrise um zehn Prozent angestiegen. Prof. Dr. Tilmann Santarius von der TU Berlin sieht hier aber eine ganz klar positive Klimabilanz zu Gunsten des Heimarbeitsplatzes. Wer hier noch mehr auf die Umwelt achten möchte, kann durch Nutzung von Telefon – statt Videokonferenzen noch mehr CO2 einsparen. Durch Corona mussten viele Firmen die digitale Infrastruktur für mobiles Arbeiten schaffen – bleibt zu hoffen, dass die positiven Effekte auch nach der Corona-Pandemie erhalten bleiben.

17.06.2020: Wir haben Eintrittskarten für ein Event, das nun abgesagt wurde, mit unserer Kreditkarte bezahlt. Der Veranstalter hält uns jedoch mit der Rückerstattung unseres Geldes hin. Können wir selbst aktiv werden und die Kreditkartenzahlung rückgängig machen?

Verbraucher*innen, die eine Zahlung per Kreditkarte getätigt haben, können diese unter bestimmten Voraussetzungen durch das sogenannte Chargeback-Verfahren rückgängig machen. Um dieses Verfahren zu nutzen, ist es zu einem wichtig das Sie die mit der Kreditkarte gekaufte Leistung nicht in Anspruch nehmen konnten, bzw. die Ware nicht erhalten oder diese zurückgeschickt haben. Zum anderen sollten Sie belegen können, dass Sie sich erfolglos mit dem Händler in Verbindung gesetzt haben und diesen zur Rückerstattung des Betrags aufgefordert haben. Bewahren Sie deshalb alle Belege und den entsprechenden Schriftverkehr zu dem Vorgang auf. Um das Chargeback-Verfahren in die Wege zu leiten, müssen Sie sich an die Ausgabestelle Ihrer Kreditkarte wenden, die in der Regel Ihre Bank ist. Eine Ausnahme gibt es hierbei lediglich bei American Express, bei der Sie sich nicht an eine Bank, sondern direkt an das Kreditkartenunternehmen wenden müssen.

16.06.2020: Corona-Warn-App ist an den Start gegangen

Die Corona-App, ein Großprojekt von Politik, Wirtschaft und Wissenschaft, steht ab heute zum Download bereit. Mithilfe dieser App sollen Nutzer bei Kontakten mit COVID-19-Infizierten gewarnt werden, sowie Infektionsketten besser nachvollziehbar sein und so die Ausbreitung des Virus eindämmen. Via Bluetooth misst die App, ob sich deren Anwender über einen Zeitraum von 15 Minuten oder länger und näher als ca. zwei Meter gekommen sind. Dazu werden anonymisierte Identifikationsnummern übertragen und dezentral – das heisst ausschließlich auf dem lokalen Endgerät – gespeichert. Der Standort wird von der App nicht erfasst, denn dazu hat sie keine Berechtigungen. Bei der Einrichtung erscheint bei Android (ab Version 6) allerdings der Hinweis, dass die Berechtigung zum Zugriff auf den Standort erteilt werden muss. Dies liegt daran, dass unter Android Bluetooth nur bei einer Freigabe dieser Berechtigung funktioniert (Hintergrund: auch über Bluetooth kann indirekt – über bluetoothfähige Geräte in der Nähe – der Standort eines Smartphones festgestellt werden. Android nutzt – neben dem GPS Signal – auch WLAN-Signale und Bluetooth zur Standortermittlung). Da die App selber Bluetooth nicht nutzt, um den Standort festzustellen, ist die Erteilung dieser Berechtigung eigentlich unkritisch. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte allerdings bei anderen Apps, die nicht auf den Standort zugreifen sollen, diese Berechtigung jeweils einzeln deaktivieren.
Auch die Eintragung eines positiven Testergebnisses ist freiwillig. Wer positiv getestet wird, erhält im Idealfall einen QR-Code, den er mit seinem Smartphone einscannen kann (hierfür – und nur hierfür – wird eine Kamerafreigabe angefordert). Alternativ zum QR-Code besteht die Möglichkeit einer TAN-Eingabe. Die anonymen Zufallszahlen, die das Smartphone in den letzten 14 Tagen generiert hat, werden dann an einen zentralen Server versendet. Alle anderen Smartphones gleichen mit diesem zentralen Server ab, ob sie mit einer dieser „Nummern“ Kontakt hatten. Sollte dies der Fall gewesen sein, weist die App betroffene Nutzer auf ein ggf. erhöhtes Infektionsrisiko hin. Die Anonymität bleibt damit vollständig gewährleistet.
Auch wenn niemand zur Nutzung der App gezwungen werden kann, besteht bei Verbrauchern derzeit die Sorge, dass Unternehmen und Behörden die Verwendung der App zur Voraussetzung dafür machen, die jeweils angebotene Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Jedenfalls für Behörden wäre es aber in rechtlicher Hinsicht unzulässig, Verbrauchern, die die App nicht nutzen, den Zutritt zu öffentlichen Einrichtungen zu verweigern.
Unbedingt aufpassen sollte man beim Download der App, die korrekt „Corona Warn-App“ heisst und als Entwickler das „Robert Koch Institut“ ausweist. Bereits jetzt kursieren ähnlich lautende Apps in den den jeweiligen App-Stores und es steht zu erwarten, dass unseriöse App-Anbieter weitere leicht zu verwechselnde Apps mit ähnlichem Namen und / oder ähnlichem App-Logo in die App-Stores einstellen werden.

16.06.2020: Wie lagere ich Lebensmittel nach dem wöchentlichen Großeinkauf?

Derzeit kaufen viele Verbraucher*innen lieber seltener aber umfangreicher ein, um Kontakte zu minimieren. Da stellt sich dann die Frage, wohin mit dem vollen Einkaufskorb. Der Kühlschrank hat nur eine begrenzte Aufnahmekapazität und nicht alles muss hinein, denn jedes Lebensmittel hat seinen eigenen „Wohlfühlbereich“ und eine andere Lagerdauer. Ein Beispiel, dass immer wieder zu Fragen führt, ist die Lagerung von Eiern. Bei verpackten Eiern zeigt der „Verbraucherhinweis“, dass man „Eier nach Kauf bei Kühlschranktemperatur aufbewahren“ soll. Bei losen Eiern, zum Beispiel vom Wochenmarkt, gibt es Zweifel an der richtigen Lagerung. Eier haben eine dünne Haut im Inneren der Schale und die Cuticula, eine dünne Haut außen an der Schale. Diese bieten Schutz vor Bakterien. Durch kühle Lagerung, abwaschen und abschrecken nach dem Kochen wird die äußere Haut zerstört, die innere Haut schrumpft nur langsam. Deshalb ist es nicht notwendig Eier in den ersten 18 Tagen zu kühlen. Aber, da man nicht weiß, bei welchen Temperaturen die Eier vor dem Kauf gelagert wurden und deshalb die Schutzschicht schon geschädigt sein kann, empfiehlt es sich auch lose gekaufte Eier im Haushalt in den Kühlschrank zu legen. Weitere Informationen zur Lagerhaltung von Lebensmitteln finden Sie hier

15.06.2020: Mund-Nasen-Masken in Corona Zeiten eine Pflicht! Kann die Weitergabe von selbstgefertigten Mund-Nasen-Masken an Dritte zu rechtlichen Problemen führen?

Wenn die selbstgenähten Mund-Nasen-Masken ausschließlich an Familienangehörige und Freunde abgegeben oder verschenkt werden, stellt dies rechtlich kein Problem dar.
Problematisch kann es dann werden, wenn die Mund-Nasen-Masken verkauft werden und als Schutzmasken bezeichnet werden. Mund- und Atemschutzmasken sind grundsätzlich Medizinprodukte (der Klasse I). Sie unterfallen dem Anwendungsbereich des Medizinproduktgesetzes (MPG) und sind zur Verhütung von Krankheiten bestimmt. Deshalb sollten die selbstgenähten Mund-Nasen-Masken auf keinen Fall auf einen medizinischen Einsatzzweck schließen lassen, sonst wird die selbstgenähte Mund-Nasen-Maske zum Medizinprodukt im Rechtssinne. Daraus folgt dann eine umfangreiche Test- und Kennzeichnungspflicht, die bei selbstgenähten Mund-Nasen-Masken nicht gegeben ist. Deshalb ist es wichtig, bei selbstgefertigten Mund-Nasen-Masken den Begriff Schutzmaske nicht zu verwenden.

12.06.2020: Schnelle Küche - darmfreundlich und gut fürs Immunsystem

Vielleicht suchen Sie ja auch noch ein Rezept, dass Ihren Darm wieder in Schwung bringt. Denn fehlende Bewegung durch das Homeoffice macht den Darm schnell träge. Ein Vorschlag aus unseren VSB-Kochkursen mit Schwerpunkt Darmgesundheit. Mit einer Portion können Sie die Hälfte der Empfehlung für Ballaststoffe pro Tag decken!Nudelnester mit Brokkoli und Gorgonzola. Für 3 Portionen: 250 g Vollkornspaghetti, 500 g Brokkoli, 250 g Cocktailtomaten, 30 g Pinienkerne, 100 g Gorgonzola, 50 g geriebener Käse (Gouda oder Emmentaler), 1 TL Öl, Salz, Pfeffer, Gemüsebrühe. Nudeln mit reichlich Wasser bissfest kochen, abseien, Öl darüber verteilen. Brokkoli putzen, in kleine Röschen teilen und ca. 5 Min in Wasser bissfest garen, abgießen. Cocktailtomaten waschen und eventuell halbieren Aus den Nudeln Nester formen und auf ein Backblech mit Backpapier legen. Brokkoli und Cocktailtomaten darüber verteilen. Mit Salz und Pfeffer würzen. Gorgonzola zerbröseln und mit dem geriebenen Käse vermischen. Über die Nudelnester verteilen und mit Pinienkernen bestreuen. Bei 200° Grad ca. 15 Min. überbacken. Pro Portion: 614 Kcal, 31 g EW, 25 g F, 58 g KH, 16 g BS Als Nachtisch noch einen Naturjoghurt mit Obst der Saison und Nusstopping

10.06.2020: Kann ich eine gebuchte Abireise kostenfrei stornieren, wenn die Prüfungstermine verschoben wurden?

Eine Stornierung aufgrund verschobener Prüfungstermine der Abiturprüfung ist grundsätzlich nicht kostenfrei möglich.Das Risiko hierfür trägt zunächst mal der Kunde. Es gibt allerdings Reiserücktrittsversicherungen, die diesen Rücktrittsgrund absichern. Diese vertragliche Vereinbarung findet sich in der Regel in den jeweiligen AGBs der Reiserücktrittsversicherungen. Sollte man das für wichtig erachten, sollte man eine Reiserücktrittsversicherung wählen, die das in ihren Vertragsbedingungen ausdrücklich versichert.

09.06.2020: Kann ich mich über Fleisch mit dem Coronavirus infizieren?

Das ist unwahrscheinlich. Zwar könnte es in den Schlacht- und Zerlegebetrieben zu einer Kontamination des rohen Fleisches durch unsachgemäßes Niesen oder Husten von infizierten Mitarbeitern kommen. Doch in Schlachthöfen und Zerlegebetrieben ist das Tragen eines Mundschutzes schon lange Vorschrift. Außerdem kann sich der Coronaerreger SARS-CoV-2 außerhalb eines lebenden Wirts und damit auch auf rohem Fleisch nicht vermehren. Deshalb ist eine Schmierinfektion über kontaminiertes rohes Fleisch nur während eines kurzen Zeitraums theoretisch denkbar, spielt aber laut Bundesinstitut für Risikobewertung nach derzeitigem Wissen keine Rolle.Wichtig: Eine gleichmäßige Durcherhitzung des Fleisches (Kerntemperatur von mindestens 70 Grad Celsius) schützt nicht nur vor hitzeempfindlichen Coronaviren, sondern auch vor anderen Krankheitserregern wie Salmonellen oder EHEC-Bakterien.Übrigens: Lebende Nutztiere wie Rind, Schwein, Geflügel oder Schaf sind nicht mit dem Coronavirus infizierbar und deshalb auch keine Überträger auf den Menschen.

08.06.2020: Atemschutzmasken als Designer-Artikel kritisch betrachtet

Mit Einführung der Mund- und Nasenschutz-Pflicht während der Corona-Pandemie boomt der Markt:
Schutzmasken aus vielfältigen Materialien oft mit hübschen Designs werden angeboten. Von verschiedensten Firmen produziert, häufig aus der Textilbranche, oder selbst hergestellt für den Eigenbedarf oder den Verkauf im Internet und unter Freunden. Bisher stand bei der Beurteilung der Masken der Virenschutz im Vordergrund. Die Frage nach möglichen Schadstoffen, die mit der gefilterten Luft materialbedingt aufgenommen werden könnten, fand wenig Beachtung.
Textile Atemschutzmasken werden häufig aus Baumwolle oder einem Mischgewebe aus Baumwolle und Polyester, Nylon oder Viskose hergestellt. Schadstoffbelastungen durch Rückstände von Pestiziden (bei Baumwolle) oder aus Veredelungsschritten, Färbung oder Aufdrucken können nicht ausgeschlossen werden. Als Bedarfsgegenstände unterliegen die Schutzmasken dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittel-Gesetz (LFGB), das eine Gefährdung der Gesundheit verbietet. Gleichzeitig gibt es für diese Produkte jedoch noch keine verbindlichen Qualitätskriterien für Textilindustrie und Verbraucher. Daher empfiehlt es sich, erworbene Masken vor dem ersten Tragen zu waschen. Achten Sie auf die empfohlenen Temperaturen von 60 – 95° Celsius. Bei dermatologischen Vorerkrankungen sollten Sie gegebenenfalls auf das Tragen von Masken mit Synthetik-Fasern verzichten. Orientierung kann das Prüfzeichen „schadstoffgeprüft“ des TÜV Rheinland geben: https://www.tuv.com/content-media-files/master-content/services/products/0154-tuv-rheinland-clothing-and-textiles/tuv-rheinland-pruefgrundlage-mund-nase-masken-infosheet-de.pdf
Beim Erwerb von Masken aus privater Produktion ist besondere Vorsicht geboten. Hier werden unkontrolliert verschiedenste Materialien verwendet. Je nach Alter und ursprünglichem Bestimmungszweck dieser Materialien sind sie nicht in jedem Fall für die Produktion von Schutzmasken geeignet. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.

05.06.2020: Seit der Corona-Krise arbeite ich im Homeoffice, bin ich da eigentlich versichert?

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt mich als Arbeitnehmer auch am häuslichen Arbeitsplatz. Beim mobilen Arbeiten sind aber nur Unfälle versichert, die im unmittelbaren Zusammenhang mit meiner beruflichen Tätigkeit stehen. Wenn ich dienstliche Dokumente einscannen will und auf dem Weg zum Scanner im Dachgeschoß auf der Treppe stürze, bin ich also versichert. Anders als im Betrieb, ist ein Sturz auf dem Weg zur Toilette oder beim Kaffeeholen in meiner eigenen Küche nicht im Versicherungsschutz enthalten. Hier würde nur meine private Unfallversicherung zahlen. Für Beschädigungen am dienstlichen Notebook hafte ich als Arbeitnehmer immer dann, wenn ich grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt habe. Eine versehentlich umgekippte Tasse Kaffee, die das Arbeitsgerät beschädigt, gilt als leichte Fahrlässigkeit und verpflichtet mich nicht zur Übernahme von Reparaturkosten. Bei grober Fahrlässigkeit übernimmt unter Umständen meine private Haftpflichtversicherung die Kosten. Schäden, die ich vorsätzlich verursache, wenn ich z.B. aus Ärger das Notebook aus dem Fenster werfe, muss ich immer selbst bezahlen. Mobile Arbeitsgeräte, die Eigentum des Arbeitgebers sind und für berufliche Zwecke zuhause genutzt werden, sind im Rahmen der eigenen Hausratversicherung gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Einbruchdiebstahl mitversichert. Sinnvoll ist es auch, den Diebstahl aus einem verschlossenen Fahrzeug mitzuversichern, besonders wenn ich regelmäßig teure Arbeitsgeräte transportiere.

04.06.2020: Immunsystem stärken - aber wie

Es ist immer wichtig, seine Immunabwehr zu stärken, um für mögliche Infektionen bestmöglich gewappnet zu sein. Es kursieren hier die verschiedensten Empfehlungen in diversen Blogs und Online-Werbeseiten. Manche in Zusammenhang mit Corona, manche mit schon lange gängigen Empfehlungen. Das meiste ist nicht belegt und kostet vor allem Geld. Hier die wichtigsten Fakten zu Vitaminen, Nahrungsergänzungsmitteln und Superfoods. Weiterlesen

03.06.2020: Ausflugsziele vor Ort statt Fernreise

Urlaubsreisen sind derzeit nur eingeschränkt möglich. Um abwechslungsreiche Natur zu entdecken und vom Alltag abzuschalten, braucht es keine weiten Wege. Ob Berge, Seen oder Wälder, Bayern bietet eine Fülle an attraktiven Ausflugszielen.
Werden Sie "Bayern-Entdecker" (www.natururlaub.bayern.de/wettbewerb/index.htm): An den 50 Ausflugszielen der Initiative Naturatlas Bayern vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz können Sie Natur entdecken und zugleich Stempel sammeln, um am Wettbewerb Bayern-Entdecker teilzunehmen.
Bayerns schönsten Geotope (www.lfu.bayern.de/geologie/bayerns_schoenste_geotope/index.htm) geben Einblick in die Erdgeschichte. Ob Felsformationen, Wasserfälle und Schluchten oder ehemalige Vulkane - die 100 Standorte zeichnen sich durch ihre Schönheit, Seltenheit oder ihre wissenschaftliche Bedeutung aus. Vor Ort finden Sie Informationstafeln, die Sie auch online abrufen können.
Weitere Anregungen für Ausflugsziele bietet BayernTourNatur (www.tournatur.bayern.de/veranstaltungen/top_gebiete/index.htm). Veranstaltungen finden derzeit nicht statt, dafür werden Top-Gebiete in Bayern mit besonders schöner Landschaft vorgestellt. Ein Anreiz für Kinder und Jugendliche im Alter von 7 bis 18 Jahren in Bayern: Sie können Naturmotive fotografieren und am Fotowettbewerb Natur im Fokus (www.natur-im-fokus.bayern.de/index.htm) teilnehmen.

02.06.2020: Kann eine für September gebuchte Wanderreise wegen der Corona-Krise abgesagt werden? Übernimmt die Reiserücktrittskostenversicherung die Stornokosten?

Sehr wahrscheinlich leider nicht. Schauen Sie unbedingt in die Versicherungsbedingungen. Dort finden Sie, in welchen Fällen Ihre Police einspringt. Pandemien sind in aller Regel ausdrücklich ausgeschlossen. Reiserücktrittsversicherungen greifen normalerweise nur, wenn Sie eine Reise wegen einer Krankheit oder eines schwerwiegenden Ereignisses wie eines Wohnungs- oder Hausbrands nicht antreten können.
Sie müssen also voraussichtlich die Stornokosten übernehmen. Diese fallen umso geringer aus, je früher Sie von der Reise zurücktreten. Nur wenn die bis 14. Juni 2020 (Stand bei Redaktionsschluss) geltende weltweite Reisewarnung bis einschließlich September ausgeweitet wird oder für die Kanaren dann noch Einreisebeschränkungen gelten, können Sie Ihre Pauschalreise in der Regel kostenfrei stornieren.

29.05.2020: Was macht man mit Resten und Lagervorräten?

Aus der asiatischen Küche eroberte in den letzten Jahren nicht nur Sushi die europäische Küche, sondern auch farbenfrohe Bowls finden zunehmend Liebhaber. Vor allem bei jungen Leuten, die keine aufwändige aber trotzdem abwechslungsreiche und gesunde Küche schätzen, kommen sie gut an. Sie sind geeignet für Veganer, Vegetarier, Fleisch- und Fischliebhaber und auch für Menschen mit Allergien und Unverträglichkeiten, denn jeder Kann die Zutaten verwenden, die ihm am besten schmecken und bekommen. Auch Reste lassen sich damit vielfältigst verarbeiten. Konserven oder vorgekochte Lebensmittel, neudeutsch als prep-meal bezeichnet, passen ebenso dazu wie selbsthergestellte Dressings oder Fertigdressings. Noch ein Plus: die Rezepte lassen sich preisgünstig und vor allem vollwertig zusammenstellen und benötigen kaum Küchenutensilien. Das gehört in eine gute Bowl!

  • Als „Boden“ ein Bett aus Salatblättern oder jungen Spinatblättern leicht mariniert. Darauf werden portionsweise die Zutaten, möglichst bunt arrangiert, nicht durchmischt.
  • Zum Sattmachen Getreideprodukte jeder Art von Hirse über Bulgur, Grünkern Buchweizen bis Reis. Nudeln oder Pseudogetreide wie Quinoa, Buchweizen und Amaranth oder Falafel, Kartoffeln oder Brotcroutons sind weitere gute Zutaten.
  • Als Eiweißlieferant Tofu, angebratene Fleisch- oder Fischstreifen, Hülsenfrüchte (auch aus der Dose). Sie schmecken besonders gut, wenn sie mit Zwiebeln, Knoblauch, Ingwer und Gewürzen etwas angebraten werden.
  • Gemüse roh, blanchiert oder mariniert, d.h. 1-2 Tage in einem Glas im Kühlschrank mit Essigsud übergossen ziehen lassen oder fertige Sauerkonserveren. Ebenso Pilze, roh oder gebraten oder Avocado.
  • Als Topping eignen sich Nüsse, geröstete Körner, Sprossen, Kräuter oder Obststücke.

28.05.2020: Online-Einkauf von Lebensmitteln

Rund ein Drittel aller Einkäufe werden in Deutschland online getätigt, insbesondere Kleidung und Elektroartikel. Lebensmittel waren dabei bisher weniger nachgefragt, bedingt durch Corona steigen auch hier die Bestellzahlen. Angebote und Service der Lieferdienste sind unterschiedlich. Wissenswertes rund um die Online-Bestellung von Lebensmitteln erfahren Sie hier:

27.05.2020: Besser schlafen in der Dunkelheit - gerade im Homeoffice

Durch Homeoffice verschieben sich teilweise die Arbeitszeiten. Manch Arbeitnehmer verlagert seine Arbeitszeiten in die Abend- und Nachtstunden, da tagsüber Kinder, Haushalt oder die Kommunikation mit Kollegen die Aufmerksamkeit fordern. Der Blick in den hellen Bildschirm verhindert jedoch einen erholsamen Schlaf. Unser Körper ist seit jeher auf einen natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus abgestimmt. Wird es dunkel, schüttet der Körper das Hormon Melatonin aus – unser Körper wird in einen Ruhezustand versetzt. Künstliche Lichtquellen in der Nacht, die sogenannte Lichtverschmutzung, haben negative Auswirkungen auf Mensch, Tier und Pflanzen.
Abhilfe bei der Arbeit am Bildschirm schaffen spezielle Computerprogramme und Nachtmodi, die den Blauanteil am Bildschirm in den Abendstunden reduzieren. Zusätzlich die Bildschirmhelligkeit herabsetzen. Die Abdunkelung der Schlafräume erhöht zusätzlich die Schlafqualität. Gerade jetzt ist ein erholsamer Schlaf wichtig!

26.05.2020: Wir haben einen pflegebedürftigen Angehörigen, der in einem Pflegeheim aufgenommen werden sollte. Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Einrichtung nun einen Aufnahmestopp verhängt. Was können wir tun?

Die Aufnahme in eine stationäre Betreuung ist mit einer 14-tägigen Quarantäne verbunden, häufig besteht sogar ein genereller Aufnahmestopp bei Pflegeheimen. Verbraucher*innen sind berechtigt, beim Arbeitgeber eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung von bis zu maximal zehn Arbeitstagen zu beantragen. Voraussetzung für die Freistellung ist, dass für den pflegebedürftigen nahen Angehörigen ein genehmigter Pflegegrad vorliegt. Wenn der Arbeitgeber für diese Zeit keine Lohnfortzahlung gewährt, ist es möglich, bei der Pflegekasse Pflegeunterstützungsgeld zu beantragen. Fordern Sie diese Leistung, die 90 Prozent des ausgefallenen Netto-Entgelts beträgt, am besten unverzüglich bei der Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen ein. Falls eine längere Freistellung oder eine Teilzeitbeschäftigung für die Betreuung von Pflegebedürftigen notwendig sind, können Betroffene beim Arbeitgeber eine Pflegezeit für bis zu sechs Monaten beantragen.

25.05.2020: Dienstleister wie z.B. Friseure wollen wegen der Corona-Krise Daten der Verbraucher*innen speichern. Inwieweit ist das zulässig?

Ein paar Wochen nach Wiedereröffnung hat man endlich einen Friseurtermin ergattert, doch bevor es ans lang ersehnte Schneiden und Tönen der Haare geht, überreicht einem der Friseur erstmal einen Zettel, auf dem man seine Kontaktdaten sowie Name und Uhrzeit des Besuchs notieren soll. Auch ein paar Fragen zum aktuellen Gesundheitszustand müssen regelmäßig beantwortet werden.
Nicht nur bei Friseuren, sondern auch bei zahlreichen anderen Dienstleistern werden Ihnen diese Abfragen in nächster Zeit häufiger begegnen. Was hat es mit diesen Befragungen auf sich und muss man als Kunde hier seine Daten angeben?
Vermittels Allgemeinverfügungen haben Landesregierungen und Kommunen Betrieben und Geschäften aufgegeben, ein Hygienekonzept zu entwickeln, um auch in Zeiten der Corona-Pandemie für das Publikum öffnen zu können. Ein Teil dieses Konzeptes ist es regelmäßig, die Nachverfolgbarkeit von Ansteckungswegen sicherzustellen und im Falle einer bestätigten Infektion Kontaktpersonen warnen zu können.
Deshalb raten wir den Verbraucher*innen, sich zu fragen, inwieweit die erhobenen Daten zur Erreichung dieses Zwecks geboten sind. Name, Datum und Uhrzeit des Besuchs sowie eine Telefonnummer, Emailadresse und gegebenenfalls die Postanschrift sollen die schnelle Benachrichtigung bei einem Infektionsfall ermöglichen. Geburtstag, Hobbies oder ähnliches wären dagegen nicht relevant.
Die Unternehmen dürfen die Daten immer nur zu dem jeweils genannten Zweck verwenden. Sie dürfen Ihnen also beispielsweise auf Grund der Covid19-bedingten Datenerhebung nicht plötzlich Geburstagsglückwünsche übermitteln oder Sie generell mit Werbung bombardieren.
Natürlich muss der Betrieb sicherstellen, dass die Daten geschützt werden und nicht in die Hände unbefugter Dritter gelangen. Ferner dürfen die Daten nur solange gespeichert werden, wie es notwendig ist. Da die Inkubationszeit bei Corona 14 Tage beträgt, ist das der hier zu veranschlagende Zeitraum.

22.05.2020: Abnehmen trotz Home Office

Auch wenn sich während des Corona-Lockdowns im Home Office einige Pfunde aufgrund von Bewegungsmangel, übermäßigem Essen oder zu viel Süßem angesammelt haben – versuchen Sie diese nicht mit dubiosen Diäten wieder loszuwerden. Eine der zurzeit im Internet und Zeitschriften gehypte Methode ist das sogenannte „Trocken-Fasten“. Bei diesem neuen Fastentrend wird auf Flüssigkeit und Nahrungsmittel sowie das Duschen und Baden komplett verzichtet. Bei der abgeschwächten Variante darf die Flüssigkeit aus Obst, Gemüse und Säften aufgenommen werden. Versprochen wird die Entgiftung des Körpers, Blutreinigung und die Heilung von unterschiedlichsten Erkrankungen. Allerdings hat bisher keine wissenschaftlich-seriöse Studie die Vorteile des Trocken-Fastens belegen können. Im Gegenteil: Fachleute warnen vor Gesundheitsschäden wie Herzrhythmusstörungen, Nierenversagen und im Extremfall dem Tod.Wer etwas für seine Gesundheit und gegen überzählige Kilos unternehmen möchte, sollte täglich spazieren gehen, während des Home Office öfter mal aufstehen oder Gymnastik machen. Eine ausgewogene Ernährung mit viel Gemüse, Obst, Vollkornprodukten und Hülsenfrüchten stärkt die Immunabwehr und hilft Gewicht abzubauen. Wer gerne eine Fastenart ausprobieren möchte, dem ist das Intervallfasten nach der 16:8-Methode zu empfehlen. Dieses gilt als sicher und auf Dauer durchführbar.

20.05.2020: Positive Klimabilanz beim Streaming?

Filme und Musik zu streamen, liegt im Trend. Die Nutzer rufen die Inhalte über eine Internetverbindung ab und diese werden - meist zeitgleich - wiedergegeben. Anders als beim klassischen Fernsehen und Radio konsumieren Nutzer Filme, Serien und Musik unabhängig von Ort und Zeit. Ebenso wie bei Filmen auf Blu-ray Disc oder Musik auf CD ist es möglich, diese individuell abzuspielen.
Im Vergleich zu diesen verspricht Streaming zunächst einen Umweltvorteil, weil die Herstellung und der Vertrieb von DVDs und CDs entfallen. Günstig wirkt sich insbesondere der Wegfall von Autofahrten für das Kaufen bzw. Ausleihen von Disks aus. Videostreaming verursacht jedoch bereits heute den größten Teil des weltweiten Datenverkehrs, Tendenz steigend. Das wachsende Angebot, günstige Flatrates und schnellere Internetverbindungen führen zu einer steigenden Nachfrage. Immer mehr Verbraucher*innen streamen mit Smartphones oder Tablets, die im Vergleich zu PCs, Fernsehgeräten und DVD-Rekordern weniger Strom benötigen. Bei der mobilen Nutzung allerdings benötigt die Datenübertragung über das Mobilnetz mehr Energie als über eine WLAN-Verbindung.
Klimafreundlich streamen, geht das? Folgende Tipps helfen:

  • Wenn möglich Filme und Playlists downloaden und „offline“ nutzen. Dies ist vor allem bei mehrfacher oder mobiler Nutzung empfehlenswert.
  • Auflösung reduzieren, Autoplay ausschalten.
  • Musik ohne Videos hören, z.B. über Musik-Streamingdienst.
  • Nicht nebenbei oder aus Langeweile Filme streamen.
  • Möglichst über WLAN-Verbindung streamen, WLAN allerdings unterwegs ausschalten.
  • Möglichkeiten zur Online-Ausleihe von Büchern und Musik nutzen

19.05.2020: Schneller Einkauf im Supermarkt

Einkaufsbummel mit langem Aufenthalt in Geschäften sollten derzeit vermieden werden. Ein Wochenspeiseplan mit einer detaillierten Einkaufsliste hilft dabei. Vorher noch unbedingt den Vorrat überprüfen. Der Speiseplan soll zwar Lieblingsessen der Familienmitglieder und saisonale Angebote berücksichtigen aber auch abwechslungsreich und vollwertig sein. Bei Entnahme der letzten Packung eines Lebensmittels gleich auf die Einkaufsliste schreiben. Die Liste sollte logisch nach der Laufrunde des Marktes oder den Warengruppen aufgebaut sein, um unnötiges Umherlaufen zwischen den Regalen zu vermeiden. Fast jeder Markt beginnt heute mit Gemüse und Obst, dann Lebensmittel fürs Frühstück, Milchprodukte, am Ende fast immer Fleisch und Wurst und auf dem Rückweg Getränke, Süßigkeiten, Knabbereien und Non-Food-Artikel. Auch digitale Einkaufslisten sind hilfreich. Durch Antippen auf dem Smartphone können die einzelnen Produkte einfach abgehackt werden. Manche liefern gleich noch passende Rezepte. Selbst wenn nur wenige Artikel gekauft werden, ist ein Einkaufswagen hilfreich, um den gebotenen Abstand zum nächsten Kunden einzuhalten. Inzwischen wird die Benutzung meistens vorgeschrieben. Beim Auflegen aufs Band immer die schweren Artikel nach vorne und empfindliche nach hinten legen. Es ist sinnvoll, zu weniger frequentierten Zeiten einzukaufen. Laut einer Studie der Arbeitsgemeinschaft Verbrauchs- und Medienanalyse von 2016 sind Dienstag und Mittwoch die Tage, an denen die Supermärkte leerer sind. Am frühen Morgen oder in den späten Abendstunden sind die Geschäfte weniger stark frequentiert und „Stoßzeiten“ mit langer Wartezeit können vermieden werden. Ein Großeinkauf pro Woche und zwei kleinere für frische Lebensmittel reichen aus.

18.05.2020: COVID-19 und Patientenverfügung

Gerade im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist es besonders wichtig, auch eine bereits bestehende Patientenverfügung zu überprüfen und gegebenenfalls zu ergänzen.
Eine Patientenverfügung kommt dann zur Anwendung, wenn eine eigene Willensäußerung zu Fragen der medizinischen Behandlung nicht mehr möglich ist.
Viele Patientenverfügungen sind dabei so abgefasst, dass sie nur die Sterbephase bzw. die Endphase des Lebens erfassen. In verschiedenen Standardvordrucken ist dabei auch die Einstellung der künstlichen Beatmung oft vorgegeben. Gerade bei einer schweren Corona-Erkrankung, von der auch jüngere Patient*innen betroffen sein können, kann eine künstliche Beatmung aber oft lebensrettend sein. Um hier einen Behandlungsabbruch zu vermeiden, sollte die Patientenverfügung unverzüglich schriftlich dahingehend ergänzt werden, dass sie im Falle einer Corona-Erkrankung nicht gilt. Im Zweifel, insbesondere bei einer bestehenden Lungenvorerkrankung, sollte eine begleitende Beratung durch den Arzt des Vertrauens oder einem Hospizdienst in Anspruch genommen werden.
Andererseits sind viele Betroffene besorgt, dass sie im Falle einer – auch aktualisierten - Patientenverfügung bei einem Krankenhausaufenthalt generell medizinisch unzureichend behandelt werden. Um hier sicher zu gehen, sollte die Verfügung insoweit präzise Handlungsvorgaben für den Umfang der medizinischen Behandlung enthalten.
Nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 06. Juli 2016 muss eine Patientenverfügung die konkrete Situation für eine medizinische Behandlung so genau wie möglich beschreiben. Auch hier ist eine medizinisch fachkundige Beratung unbedingt zu empfehlen.

15.05.2020: Energiesparen im Home Office

Licht: Wer Glüh- oder Halogenlampen für Arbeitsplatzbeleuchtung verwendet, verbraucht fünf- bis sechsmal so viel Strom wie mit LED-Lampen. Die Umrüstung lohnt sich in der Regel auch finanziell. Nach dem Austausch alter Leuchtmittel durch sparsamere, lässt sich das Geld nach weniger als zwei Jahren wieder einsparen.
Heizung: Der Wärmeenergieverbrauch lässt sich reduzieren, wenn die Raum-temperatur gezielt nach Bedarf eingestellt und nachts und bei längeren Arbeitspausen im Arbeitszimmer reduziert wird. Die benötigte Temperatur wird am Thermostatventil des Heizkörpers eingestellt. Besonders komfortabel ist das bei einem elektronischen Heizkörperthermostat. Es kann programmiert werden und regelt dann die gewünschte Raumtemperatur nach den vorab eingestellten Uhrzeiten. Ein Irrglaube ist, dass ein auf die höchste Stufe eingestellter Heizkörper am schnellsten den Raum erwärmt. Regelmäßiges Lüften ist für ein angenehmes Raumklima zusätzlich wichtig. Zimmertüren zu weniger beheizten Räumen sollten, außer beim Lüften, geschlossen bleiben.

Herd und Backofen: Wer viel zuhause ist, kocht wahrscheinlich auch mehr. Frische Lebensmittel statt Tiefkühlkost zuzubereiten, verbraucht weniger Energie. Man spart sich das Tiefkühlen und Wiederauftauen. Wasser bringt man am energiesparendsten mit dem Wasserkocher zum Kochen, statt mit dem Herd. Nur ein Induktionsherd kann das genauso effizient. Der Wasserkocher sollte aber nur die benötigte Menge Wasser aufheizen und nicht immer maximal gefüllt werden. Durch die gleiche Größe von Kochgeschirr und Durchmesser der Kochstelle, lässt sich zusätzlich Energie sparen. Es lohnt sich außerdem die Restwärme des Herds zu nutzen und Kochstellen früher auszustellen.
Beim Backofen sollte man wenn immer möglich die Heiß- oder Umluftfunktion nutzen. Damit spart man sich das Vorheizen und kann in der Regel eine 20 bis 30 Grad niedrigere Backtemperatur wählen.

14.05.2020: Sollte man in Zeiten von Corona Einkäufe reinigen, bevor man sie einlagert?

Nein, das ist nicht nötig. Eine Übertragung des Coronavirus über Lebensmittelverpackungen ist sehr unwahrscheinlich, da das Virus auf Oberflächen wenig stabil ist. Nach dem Einräumen der Lebensmittel sollte man sich aber die Hände gründlich mit Seife waschen. Es reicht aus, bei der Zubereitung der Speisen die üblichen Regeln der Küchenhygiene zu beachten. Das beinhaltet neben Händewaschen vor der Nahrungszubereitung auch die sorgfältige Reinigung von Gemüse und Obst, sowie eventuell das Schälen. Das minimale Infektionsrisiko kann durch Erhitzen der Lebensmittel noch weiter minimiert werden. Weitere Infos lesen Sie hier.

13.05.2020: Durch die Corona-Pandemie arbeite ich vermehrt im Homeoffice und fahre deshalb weniger mit meinem Auto. Kann ich dadurch den Beitrag meiner Kfz-Versicherung reduzieren?

Die harten Ausgangsbeschränkungen, massenhafte Kurzarbeit und das vermehrte Arbeiten im Homeoffice führten dazu, dass in den vergangenen Wochen die Autos in den Garagen blieben. Bei sehr geringem Verkehrsaufkommen passierten im Monat April 30 bis 40 Prozent weniger Unfälle auf den Straßen. Als Folge kündigen die Autoversicherer aktuell für ihre Kund*innen sogar Beitragsrückerstattungen zum Ende des Versicherungsjahres an. Autofahrer*innen, die in diesem Jahr voraussichtlich weniger Kilometer fahren als sonst, sollten bei ihrem Kfz-Versicherer neue Angaben zur geplanten Jahresfahrleistung machen. Bei Direktversicherern geht das online sehr unkompliziert. Wird durch das reduzierte Fahrverhalten ein klassischer Kilometer-Schwellenwert von 9.000 km, 12.000 km, 15.000 km oder 20.000 km unterschritten, kann der Versicherungsbeitrag möglicherweise auch sofort reduziert werden. Spätestens zum Jahresende sollten Verbraucher*innen aber aktiv werden und den tatsächlichen Kilometerstand des Autos an die Versicherung melden sowie eine Beitragserstattung einfordern.

12.05.2020: Wie erkenne ich einen Fake-Shop?

Auch Betrüger nutzen die Corona Pandemie, um Menschen in Extremsituationen auszunutzen und möglichst schnell an viel Geld zu gelangen. Es tauchen im Zusammenhang mit dem Coronavirus vermehrt zweifelhafte Fake-Shops auf. Dort werden Schnelltests, Atemschutzmasken oder Desinfektionsmittel zu weit überhöhten Preisen angeboten oder im schlimmsten Fall gar nicht geliefert. Die Angst des Verbrauchers vor Ansteckung wird bewusst ausgenutzt. Fake-Shops sind auf den ersten Blick nicht zu erkennen, die Betreiber kopieren von realen Shops Bilder und Produktinformationen oder verwenden missbräuchlich deren Identität.

Sieben Merkmale, woran sie in der Regel einen Fake Shop erkennen können:
  • unrealistische niedrige Preise
  • unvollständiges oder fehlendes Impressum. Unternehmen mit Sitz im Ausland.
  • keine sichere Internetverbindung. Tipp: Sichere Verbindungen sind an der Adresse der Website an dem „Vorhängeschloss“ oder „https“ zu erkennen
  • nur eine Bezahlmöglichkeit (Vorkasse) angeboten oder es wird ein Privatkonto angegeben und kein Firmenkonto. Fake–Shops eröffnen Konten auf den Namen von unbeteiligten Dritten
  • nur positive Kundenbewertungen. Tipp: Geben Sie den Namen des Online–Shops in eine Suchmaschine ein, dadurch können Sie evtl. auch negative Erfahrungen der Kunden herausfinden
  • gefälschte Gütesiegel,
  • unvollständige AGBs

11.05.2020: Waschen – hygienisch sauber

Für den Privathaushalt gibt es keine offiziellen Empfehlungen für eine spezielle Behandlung der Wäsche in Zeiten der Corona-Pandemie. In einem normalen Haushalt können Textilien auch weiterhin wie gewohnt gewaschen werden. Zwar sind wissenschaftlich belastbare Erkenntnisse über das SARS-CoV-2 noch nicht ausreichend vorhanden, von anderen Coronaviren weiß man jedoch, dass sie empfindlich auf Alkohole und Tenside reagieren. Die Tenside im Waschmittel zerstören die Fettschicht, die das Erbgut von Coronaviren umhüllen und machen das Virus unschädlich - unabhängig von der Temperatur. Andere Pilze, Viren oder Bakterien benötigen jedoch höhere Temperaturen, um unschädlich gemacht zu werden. Wer auf eine hygienisch einwandfreie Wäsche Wert legt, sollte seine Kleidung bei 60 °C im Normalprogramm und mit bleichhaltigem Vollwaschmittel waschen. Ecoprogramme waschen in der Regel auf einer niedrigeren Temperatur als angegeben und gleichen die Waschwirksamkeit durch längere Waschzeiten aus. Dadurch werden ein niedrigerer Energieverbrauch und saubere Wäsche möglich. Für die Umwelt ein Vorteil, bei Keimen oder Krankheiten im Haushalt jedoch nicht erwünscht. Nähere Informationen finden Sie beim Forum Waschen (https://www.forum-waschen.de/files/content/Materialien/Faltblaetter,%20Broschueren/2018_Waschen_bei_30_Grad%20(i).pdf)
Schütteln Sie Wäsche vor dem Waschen nicht aus! Auf diese Weise könnten Coronaviren in die Raumluft gelangen.

08.05.2020: Sauerteig selbst herstellen

In diesem besonderen Jahr entdecken viele wieder die Lust am Selbermachen. Backen wird zur willkommenen Abwechslung und der Duft nach frisch gebackenem Brot vermittelt auch ein besonders Wohlgefühl.
Versuchen Sie doch mal Sauerteig selbst herzustellen, um ein Roggenbrot zu backen.
Nur zwei Zutaten werden gebraucht. Die Herstellung ist einfach, benötigt aber etwas Sorgfalt und Zeit. Drei bis vier Tage sind notwendig, bis das fertige Brot auf dem Tisch steht. Sauerteig ist ein Naturprodukt und kann manchmal auch misslingen. Aber probieren lohnt sich auf jeden Fall.
Sie benötigen etwa 50 g Roggenmehl Type 1350 oder Roggen-Vollkornmehl. Im Verhältnis 1:1 mit lauwarmem Wasser in einer Schüssel mit Deckel verrühren. Dann 24 Stunden warm stellen. Dieser kleine Teig wird als Anstellgut bezeichnet.
An den nächsten zwei Tagen die jeweils gleiche Menge an Mehl und Wasser unter die nun hoffentlich schon leicht blubbernde, angenehm säuerliche Masse rühren und immer wieder 24 Stunden stehen lassen. Dabei entwickeln sich Milchsäurebakterien und der Teig verdoppelt sich. Sollte er Fäden ziehen ist er verschimmelt oder vergoren. Dann weg damit.
Am dritten Tag können Sie nun ihren Brotteig mischen. Aber nehmen Sie einen Teil des Anstellgutes vorher für den nächsten Sauerteig ab und stellen sie den in den Kühlschrank. Wenn das nächste Brot gebacken werden soll, wieder mit Roggenmehl und Wasser verrühren und 12 Stunden an einem warmen Ort gehen lassen.
Für reines Roggenbrot reicht Sauerteig. Wollen Sie Mischbrot backen, wird zusätzlich Hefe zum Gehen benötig. Wer wenig Zeit hat und nicht experimentieren will, kann Natursauerteig kaufen. Es gibt ihn auch in getrockneter Form. Er enthält keine Hilfsmittel. Falls Sie in den Geschäften keinen Trockensauerteig bekommen, fragen Sie bei Ihrem Bäcker nach, ob er ihnen 100 g Sauerteig verkauft.

07.05.2020: Kochboxen - eine sinnvolle Alternative bei Online-Bestellungen?

Dabei handelt es sich um die Lieferung von Lebensmitteln für die Zubereitungen von kompletten Mahlzeiten direkt nach Hause. Alle Zutaten sind in der Kochbox enthalten, lediglich Grundzutaten, wie Salz, Pfeffer oder Mehl werden vorausgesetzt. Dies erspart den Einkauf und man kann sich online inspirieren lassen, was man kochen möchte. Die meisten Kochboxen funktionieren nach dem Aboprinzip, d.h. man bestellt für eine bestimmte Personenzahl regelmäßige Lieferungen. Kochboxen gibt es mittlerweile von mehreren Anbietern, allerdings sind sie relativ teuer, ca. sieben Euro muss man für eine Mahlzeit pro Person einkalkulieren. Einige Anbieter verlangen zusätzlich Versandkosten. Für Probebestellungen findet man im Internet oft Gutscheine. Eine Widerrufsmöglichkeit für die Bestellung nach dem Fernabsatzgesetz gibt es nicht, da verderbliche Ware davon ausgenommen ist. Die Kochboxen lassen sich aber unproblematisch kündigen. Hier hilft ein Blick auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

06.05.2020: Verpackungen sparen - trotz Hygienebedenken?

Momentan liegt der Fokus beim Einkaufen bei vielen Verbraucher*innen eher auf der Hygiene, als auf der Einsparung von Verpackungen. Laut Robert-Koch-Institut (RKI) gibt es jedoch keine Hinweise auf eine Ansteckung mit Coronaviren durch Lebensmittel. Nach wie vor können Sie Obst- und Gemüse unverpackt kaufen. Manche Geschäfte wie Bäckereien oder Supermärkte akzeptieren momentan aufgrund von Hygienebedenken jedoch keine selbst mitgebrachten Beutel für Backwaren oder Obst und Gemüse mehr. Erkundigen Sie sich im Geschäft, ob dies nach wie vor möglich ist. Es empfiehlt sich hier, die Mehrweg-Säckchen vor dem Einkauf zu waschen. Viele von uns verbringen durch die Ausgangssperre mehr Zeit zu Hause. Nutzen Sie die gewonnene Zeit zu Hause für eine Zubereitung der Speisen ohne Fertigprodukte. Das ist zwar zeitaufwändiger, spart dafür aber jede Menge Verpackungen und beschäftigt die ganze Familie.

05.05.2020: Ich habe gehört, dass man beim Bezug von Kurzarbeitergeld Steuern nachzahlen muss. Stimmt das?

Das Kurzarbeitergeld ist eine sogenannte Lohnersatzleistung, die von der Agentur für Arbeit an den Arbeitgeber überwiesen wird und der Arbeitgeber zahlt es dann mit dem Restlohn aus. Dabei erhalten kinderlose Arbeitnehmer*innen 60% des Nettoeinkommensverlustes und Arbeitnehmer*innen mit Kindern 67%. Zunächst einmal sind Lohnersatzleistungen, wie auch das Kurzarbeitergeld steuerfrei, es werden vom Kurzarbeitergeld also keine Steuern abgezogen. Allerdings wird das Kurzarbeitergeld dem zu versteuernden Jahreseinkommen hinzugerechnet und unterliegt somit dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das heißt, das sich das Jahreseinkommen um das Kurzarbeitergeld erhöht und somit auch der Prozentsatz der Steuerlast steigt. Bezieher von Kurzarbeitergeld sollten also im darauffolgenden Jahr mit einer eventuellen Steuernachzahlung rechnen, die allerdings in der Regel überschaubar ausfällt.

04.05.2020: Private Kleinanzeigen: Ist die Abholung zu Hause erlaubt?

Auf Kleinanzeigenportalen bieten weiterhin Privatpersonen gebrauchte Gegenstände zum Kauf an – teilweise nur bei Abholung von zu Hause. Doch ist das zur Zeit überhaupt erlaubt? Nach der Bayerischen Infektionsschutzverordnung darf die Wohnung nur bei triftigen Gründen verlassen werden. Ist die Waschmaschine defekt, der Kauf unbedingt notwendig und die Lieferung per Spedition unzumutbar, da erheblich teurer, dürfte dies einen triftigen Grund darstellen. Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist jedoch auch hier einzuhalten. In der Regel sollten Verbraucher sich den Artikel zusenden lassen und den Geldbetrag überweisen, um unnötige Kontakte zu vermeiden.

30.04.2020: Welche Arbeiten im Haushalt eignen sich für Kinder welchen Alters?

Nutzen sie die unfreiwillige Pause von Kita und Schule ihre Kinder in tägliche Aufgaben des Familienalltags mit einzubinden.