Altersvorsorge

13.01.2022

Betriebliche Altersvorsorge – sinnvoll für Arbeitnehmer*innen?

Das Thema Altersvorsorge ist für viele Verbraucher*innen in Deutschland noch immer ein Buch mit sieben Siegeln. Dass die gesetzliche Rente aufgrund der demographischen Entwicklung den gewohnten Lebensstandard während der arbeitsfreien Jahre nicht mehr garantiert, ist längst in den Köpfen angekommen. Aber die Frage, wie Verbraucher*innen sich in Form einer zusätzlichen Altersvorsorge ein auskömmliches Kapitalpolster ansparen, gerade in der Zeit von wegbrechenden Sparzinsen, ist häufig ungeklärt. Was es in Bezug auf die betriebliche Altersvorsorge zu beachten gilt, erfahren Sie hier.

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Die drei Säulen des deutschen Altersvorsorgesystems

Das Altersvorsorgesystem teilt sich in Deutschland grundsätzlich in drei Säulen auf. In der ersten Säule finden wir die gesetzliche Rentenversicherung sowie berufsständische Versorgungswerke und die gerade für Selbständige eingeführte Basis- bzw. Rürup Rente. In der zweiten Säule sind alle Arten der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) und die sogenannte Riesterrente angesiedelt. Alle Vorsorgeprodukte oder Sparformen, die der Staat nicht fördert, sind der dritten Säule zuzuordnen. Hierzu zählen beispielsweise die private Rentenversicherung, die kapitalbildende Lebensversicherung oder Investmentfondssparpläne.

Die betriebliche Altersvorsorge

Die meisten Angestellten denken bei dem Begriff der betrieblichen Altersvorsorge an Mitarbeiter*innen großer Konzerne, die neben der gesetzlichen Rente von ihrem Arbeitgeber eine üppige Betriebsrente zu erwarten haben. Allerdings entspricht dies in keiner Weise der Wirklichkeit. Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge haben in Deutschland laut Betriebsrentengesetz (BetrAVG) alle Arbeitnehmer*innen, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Bei der Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge gibt es fünf zu unterscheidende Durchführungswege:

  • Unterstützungskasse
  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Pensionszusage / Direktzusage
  • Pensionsfonds

Arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersvorsorge

Bei der arbeitgeberfinanzierten Altersvorsorge leistet der Arbeitgeber neben der regulären Gehaltszahlung an seinen Angestellten zusätzliche Sparleistungen in eines der oben genannten Produkte bzw. Durchführungswege.

Bei der arbeitnehmerfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge spricht man von einer sogenannten Entgeltumwandlung. Das heißt, die Arbeitnehmer*innen sparen von ihrem Bruttogehalt einen Teil in einen bAV-Vertrag und bekommen diese Sparrate durch eine Steuer- und Sozialversicherungsersparnis vom Staat gefördert. Konkret sieht das so aus, dass  Arbeitnehmer*innen beispielsweise jeden Monat 200,00 Euro durch den Arbeitgeber von ihrem Bruttogehalt in eine Direktversicherung einzahlen lassen. Auf diese 200,00 Euro zahlen die Arbeitnehmer*innen zum einen keine Sozialversicherungsbeiträge und keine Lohnsteuer, zum anderen reduzieren sie damit ihr sozialversicherungs- und steuerpflichtiges Einkommen und somit auch die Höhe ihrer Abgaben. Die Ersparnis verrechnet sich gleich mit den 200,00 Euro Sparrate in der Gehaltsabrechnung, sodass die Verbraucher*innen zwar jeden Monat die vollen 200,00 Euro ansparen, effektiv allerdings je nach Steuerklasse etc. grob geschätzt nur rund 100,00 Euro weniger an Gehalt auf ihr Bankkonto überwiesen bekommen.

Wie hoch dieser Eigenaufwand ausfällt, hängt von den individuellen steuerlichen Rahmenbedingungen des einzelnen Arbeitnehmers ab. Jedoch hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf eine Entgeltumwandlung. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, jedem sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter ein Angebot zu einer Entgeltumwandung zu unterbreiten, wenn dieser dies wünscht.

Auch die Arbeitgeber sparen sich bei der Entgeltumwandlung einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz festgelegt, dass Arbeitgeber seit 2019 dazu verpflichtet sind, 15 Prozent des Umwandlungsbetrags als Zuschuss in den Vorsorgevertrag einzuzahlen. Für Entgeltumwandlungen, die bereits vor 2019 abgeschlossen wurden, gab es eine dreijährige Übergangsfrist bis Ende 2021. Das bedeutet, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, diese Altverträge seit Januar 2022 ebenfalls mit 15 Prozent zu bezuschussen.

Tücken der betrieblichen Altersvorsorge

Obwohl sich dieses Vorsorgekonzept positiv darstellt, gibt es auch einige Tücken zu beachten. Denn durch die Ersparnis und die reduzierten Zahlungen an die Sozialversicherungsträger verringert sich auch der Anspruch auf beispielsweise das Arbeitslosengeld und die Höhe der zu erwartenden gesetzlichen Rente. Außerdem sind Rentenzahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge voll zu versteuern, denn laut Argumentation des Gesetzgebers haben betroffene Verbraucher*innen durch die Steuerfreiheit während der Ansparphase bereits einen Steuervorteil erhalten und sind daher verpflichtet, auf Ihre Betriebsrente Steuern zu zahlen.

Ein weiterer kritischer Punkt ist die volle Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Betriebsrentner*innen müssen auf ihre Betriebsrente den vollen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entrichten, also auch den Anteil eines fiktiven Arbeitgebers. Aufgrund der massiven Kritik und auch, weil diese Beitragspflicht rückwirkend eingeführt wurde, hat der Gesetzgeber hier ein wenig nachgebessert. Für die Empfänger einer Betriebsrente gibt es jetzt einen Freibetrag, der derzeit bei 164,50 Euro liegt. Das bedeutet, dass der Beitrag zur Krankenversicherung erst auf den Anteil der Betriebsrente fällig wird, der über diesem Betrag liegt. Verbraucher*innen die privat krankenvollversichert sind, betrifft diese Beitragspflicht nicht, sie müssen für ihre Betriebsrente keine zusätzlichen Krankenversicherungsbeiträge entrichten.

Betriebliche Altersvorsorge sinnvoll? Individuelle Prüfung nötig

Ob und in welcher Höhe die betriebliche Altersvorsorge ein geeigneter Teil einer Vorsorgestrategie für Sie ist oder sein kann, hängt von vielen Faktoren ab und sollte immer individuell geprüft werden. Detailliertere Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge und zahlreichen weiteren Finanz- und Versicherungsthemen finden Sie auf den Seiten unseres VSB-Finanzkompass. Außerdem können Sie sich in unseren Beratungsstellen oder per Videoberatung von unseren Fachberatern individuell und neutral beraten lassen.