Altersvorsorge

08.02.2019, Steuerliche Förderung ausgeweitet

Betriebliche Vorsorge fürs Alter – Seit Januar 2019 spart der Chef auch mit

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ergänzt zusammen mit der privaten Altersvorsorge die gesetzliche Rente. Damit haben Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit, ihren gewohnten Lebensstandard auch im Alter zu sichern. Arbeitgeber sind seit dem 1. Januar 2019 verpflichtet, sich am Aufbau vom Altersvorsorgevermögen zu beteiligen. Wenn der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung der Arbeitnehmerbeiträge für die betriebliche Altersvorsorge Sozialversicherungsbeiträge spart, muss er den ersparten Arbeitgeberanteil in pauschalierter Form von 15 Prozent des Umwandlungsbeitrags in den Betriebsrentenvertrag bei Direktversicherungen, Pensionskassen und -fonds weiterleiten. Das ist der Fall bei Neuverträgen, die seit dem 1. Januar 2019 abgeschlossen wurden. Für Bestandsverträge vor dem 1. Januar 2019 gilt diese Regelung erst ab 2022.

Betriebliche Vorsorge fürs Alter – Seit Januar 2019 spart der Chef auch mitFoto: © Butch - Fotolia.com

Für Arbeitnehmer besteht ein gesetzlicher Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge. Wenn der Betrieb keine betriebliche Altersvorsorge anbietet, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, den Abschluss einer Direktversicherung zu verlangen. Den Durchführungsweg in der betrieblichen Altersvorsorge wählt der Arbeitgeber aus und kümmert sich um alle Formalitäten. In manchen Fällen bestimmt der Tarifvertrag zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Gestaltung der Vorsorgeverträge. Auch der Arbeitgeber kann sich mit eigenen Beiträgen in der Betriebsrente beteiligen oder die Beiträge sogar ganz übernehmen. Arbeitnehmer sind auch berechtigt, aus ihren netto Einkommen für die Betriebsrente zu sparen.

Steuerliche Förderung ausgeweitet

Die bAV-Reform hob den steuerfreien Höchstbetrag von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung auf acht Prozent an. Lohnsteuerfrei können Arbeitnehmer in 2019 max. 536 Euro in die Betriebsrentenverträge einzahlen. Für 268 Euro davon müssen die Sparer auch keine Sozialabgaben wie Krankenkassenbeiträge abführen.

Fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge

1. Direktversicherung
Firmen ohne Tarifvertrag schließen als Versicherungsnehmer Lebens- oder Rentenversicherungen auf die Arbeitnehmer ab. Dieser externe Durchführungsweg ist auch für Kleinbetriebe geeignet, da nur wenig Verwaltungsaufwand anfällt. Die Kosten und Erträge der Direktversicherungen sind vergleichbar mit den herkömmlichen Versicherungsprodukten.

2. Pensionskasse
Tarifgebundene, traditionelle Unternehmen bieten oft diesen externen Durchführungsweg an. Die Versorgungseinrichtung ist von einer eventuellen Insolvenz des Arbeitgebers nicht betroffen. Nach Arbeitgeberwechsel führen Arbeitnehmer diese klassischen oder fondsgebundenen Lebensversicherungen in der Regel privat weiter oder legen diese still.

3. Pensionsfonds
Als eigenständige Versicherungsunternehmen sind Pensionsfonds sehr flexibel bei der Produktauswahl. Es kann aber auch ein erhöhtes Risiko bei der Anlagestrategie bedeuten. Pensionfonds unterliegen daher gleichzeitig der Versicherungs-Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (bafin) und der Insolvenzsicherungspflicht beim Pension-Sicherungs-Verein (PSVaG). Da der Beitragserhalt und eine lebenslange, mindestens gleichbleibende Rente garantiert wird, können diese betriebliche Altersvorsorgelösung in der Regel nur Großunternehmen anbieten.

4. Unterstützungskassen
Durch diesen internen Durchführungsweg finanziert der Arbeitgeber die Versorgungszusage an die Arbeitnehmer und haftet für die Erfüllung des Vertrags mit dem Betriebsvermögen. Die Ansprüche vom Arbeitnehmer sind durch den Pensions-Sicherungs-Verein geschützt.

5. Direktzusagen
Für die Rentenzusage an ihren Arbeitnehmer bildet der Arbeitgeber aus dem Betriebsvermögen Rückstellungen. Der Arbeitgeber schließt hierzu oft eine zusätzliche Rückversicherung ab. Im Insolvenzfall sind die Rentenansprüche vom Arbeitnehmer durch den Pensions-Sicherungs-Verein geschützt. Mit Direktzusagen würdigt der Arbeitgeber oft die Treue des Arbeitnehmers, es handelt sich hierbei in der Regel um reine Arbeitgeberleistungen. Der Arbeitnehmer kann sich aber auch mit eigenen Beiträgen beteiligen.

Was müssen Sparer bei der betrieblichen Vorsorge beachten?

Wichtig: In der Auszahlungsphase wird die Betriebsrente nachgelagert versteuert.
Bei­trä­ge, die pau­schal besteu­ert wer­den („40b alt“), wer­den auf das steu­er­freie Volu­men von bis zu 8% der Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze der GRV West ange­rech­net (§ 52 Abs. 4 Satz 13 EStG n.F.).

Die Auszahlungen aus der Betriebsrente mit allen Altersbezügen unterliegen über insgesamt 1/20 der monatlichen Bezugs­größe nach § 18 SGB IV (2019: 155,75 €) der vollen Beitragspflicht (Arbeitnehmer und Arbeitgeber Anteil) zur Krankenkassen- und Pflegeversicherung.
Wird die Betriebsrente als Kapitalleistung gezahlt, sind ebenfalls Beiträge zu entrichten. Der auf die Auszahlung anfallende Kassenbeitrag wird auf zehn Jahre umgelegt und anschließend der monatliche Beitrag ermittelt.
Betriebsrenten, die aus dem netto Einkommen angespart wurden, sind in der Regel beitragsfrei.

Die betriebliche Altersvorsorge schwächt die gesetzliche Rente. Nicht nur die späteren Ansprüche aus der gesetzlichen Rente, sondern auch das Kranken und Arbeitslosengeld fallen wegen der Sozialabgabefreiheit der betrieblichen Vorsorgebeiträge geringer aus.

Arbeitnehmer über Beitragsbemessungsgrenze bzw. privat Krankenversicherte sind von diesen Nachteilen nicht getroffen.

Wir empfehlen: Arbeitnehmer, die sich für die betriebliche Altersvorsorge entscheiden, sollen vorher ihre individuelle finanzielle und steuerliche Situation neutral ermitteln lassen. Bei Bestandverträgen ist die Entwicklung des gewählten betrieblichen Altersvorsorgemodells regelmäßig zu prüfen.

Beratung zur betrieblichen Altersvorsorge und allen weiteren Fragen rund um ihre Finanzen erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher in den 15 Beratungsstellen des VerbraucherService Bayern im KDFB e.V.