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31.08.2018, Anleger müssen aktiv werden

P&R-Container - Insolvenzverfahren offiziell eröffnet

Seit Wochen gehen die Meldungen aus dem sogenannten „Grauen Kapitalmarkt“ wieder durch die Medien und nach Prokon, S&K, Infinus, Fidentum und anderen Produktanbietern hat es nun auch die Anleger der seit 40 Jahren bestehenden P&R-Gruppe aus Grünwald bei München erwischt. Das offizielle Insolvenzverfahren wurde nun eröffnet und über 50.000 Anleger bangen um ihr Geld. Es geht immerhin um ein Volumen von 3,5 Mrd. Euro.

P&R-Container - Insolvenzverfahren offiziell eröffnet© skeeze - pixabay.com

Das Geschäftsmodell von P&R

Das Unternehmen bot seinen Anlegern Schiffscontainer zu einem vereinbarten Kaufpreis an und mietete diese für eine fest vereinbarte Laufzeit von den Investoren wieder zurück, um sie dann an Reedereien oder andere Logistikunternehmen weiter zu vermieten.

Die Anleger erhielten dafür eine zu Beginn fest vereinbarte Mietzahlung und am Ende der Laufzeit kaufte P&R den Investoren die Container zu einem auch zu Beginn fixierten Kaufpreis wieder ab. Im Gegensatz zu vielen anderen komplizierten und undurchsichtigen Angeboten aus dem Beteiligungsmarkt war es ein relativ einfaches Geschäftsmodell, welches über Jahrzehnte reibungslos funktionierte. Die Gefahr für die Anleger besteht bei diesen seit Jahren problemlos laufenden Finanzprodukten darin, dass irgendwann auch die Vermittler die tatsächlichen Risiken dieser Anlagen aus den Augen verlieren und die Produkte fast wie ein Festgeld oder einen Sparbrief anbieten.

Seit Jahren sinkt nämlich die Containernachfrage auf den Weltmärkten und mit ihr auch die Mietpreise der Container. Hinzu kommt, dass P&R seine Angebote für die Anleger in Euro konzipierte, Containercharterraten auf den Weltmärkten aber in US-Dollar abgerechnet werden. Die dadurch auszugleichenden Währungs-schwankungen verschärften die finanzielle Situation somit noch weiter und wie man der Berichterstattung entnehmen kann, gab P&R während der letzten Jahre mehr Geld aus, als sie durch die Vermietungen einnahmen.

Durch die Arbeit des Insolvenzverwalters wurde festgestellt, dass mehr als eine Million Container, die über P&R verkauft wurden, gar nicht existieren – zumindest nicht bei P&R und deren Investoren. Hinzu kommt, dass über 90 % der Anleger von P&R keinen Eigentumsnachweis zu den vermeintlich erworbenen Containern erhalten haben.

Dies lässt den Verdacht aufkommen, dass sich das Geschäftsmodell der P&R-Gruppe in den letzten Jahren zu einem sogenannten Schneeballsystem gewandelt hat. Mietzahlungen und Schlusszahlungen wurden durch das Einwerben neuer Anlegergelder geleistet. Es wird problematisch, wenn plötzlich weniger „frisches“ Geld reinkommt, als für die Verpflichtungen benötigt wird.

Dieses Geschäftsmodell ruft nun auch die Staatsanwaltschaft München auf den Plan.

Wie geht es in der Angelegenheit nun weiter – vor allem für die Anleger?

Das Amtsgericht München hat mit Beschluss vom 24. Juli 2018 das offizielle Insolvenzverfahren eröffnet. Anleger können nun ihre Ansprüche bis zum 14.09.2018 beim Insolvenzverwalter anmelden. Außerdem finden am 17. und 18. Oktober die ersten Gläubigerversammlungen in der Münchner Olympiahalle statt. Bei diesen Veranstaltungen handelt es sich um sogenannte Berichtstermine, bei denen der Insolvenzverwalter über den aktuellen Stand der Dinge informiert.

Was sollten Anleger jetzt tun?

Anleger erhalten in diesen Tagen ein Schreiben des Insolvenzverwalters mit einem entsprechenden Formular zur Anmeldung ihrer Forderungen. Dieses Formular ist gemäß dem beigefügten Muster auszufüllen und bis zum 14. September 2018 an den Insolvenzverwalter zurückzusenden. Diese Forderungsanmeldung kann von einem Fachanwalt für Insolvenzrecht erstellt werden, was aber nicht zwingend erforderlich ist, da es sich hierbei um ein Standardformular handelt.

Die Finanzberater des VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. raten den Anlegern erst einmal Ruhe zu bewahren. Wenn Anleger das Containerinvestment von einem Berater angeboten bekommen haben, besteht die Möglichkeit prüfen zu lassen, ob bei der Beratung alle Beratungspflichten durch den Vermittler erfüllt wurden. Sollte das nicht der Fall sein, können geschädigte Verbraucherinnen und Verbraucher Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler geltend machen.

Der VSB sieht momentan auch keine Notwendigkeit, im Insolvenzverfahren einen sogenannten Anlegerschutzanwalt zu mandatieren. Es treten in solchen Fällen zwar viele Anwaltskanzleien an die Anleger heran und werben für den Anlegerschutz, dies dient jedoch in der Regel nur dazu, sich möglichst viele Mandate zu sichern.

Bei weiteren Fragen können betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher gerne einen Gesprächstermin mit den Finanzberatern des VSB in unseren bayernweiten Beratungsstellen vereinbaren. Die Kontaktdaten finden Sie auf unserer Internetseite unter der Rubrik Beratung.