Altersvorsorge
14.01.2020
Volle Zulage? Riestersparbeitrag prüfen
Wenn ein neues Jahr beginnt, warten Neuerungen, Gesetze ändern sich oder treten neu in Kraft. Oftmals wird der Januar dazu genutzt, bisherige Dinge auf den Prüfstand zu stellen oder neue Projekte in Angriff zu nehmen. Wer einen Riestervertrag für seine Altersvorsorge bespart, sollte auch diesen und vor allem dessen Beitragshöhe jährlich überprüfen. Denn wer zu wenig in seinen Vertrag einzahlt, erhält nicht die volle Riesterzulage vom Staat oder bekommt diese anteilig gekürzt.
Der Sockelbeitrag liegt bei 60 Euro Eigenleistung pro Jahr. Sparer sind verpflichtet, mindestens diesen Betrag pro Jahr in den Riester-Vertrag einzuzahlen, um überhaupt anteilige Zulagen zu bekommen.
Die volle Zulage erhalten nur die Riestersparer, die von ihrem sozialversicherungspflichtigen Jahreseinkommen vom letzten Jahr mindestens vier Prozent abzüglich aller Zulagenansprüche in ihren Vertrag einzahlen.
Beispielrechnung
Wie Verbraucherinnen und Verbraucher die Mindestsparrate selbst ausrechnen, zeigt das folgende Beispiel einer förderberechtigten Person mit zwei Kindern, die nach 2007 geboren wurden (Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, beträgt die Kinderzulage nur 185 Euro pro Jahr.):
Sozialversicherungspflichtiges Jahreseinkommen im letzten Jahr: 24.000 Euro
Vier Prozent des Jahreseinkommens: 960 Euro
Zulagenansprüche:
Grundzulage | 175 Euro |
Kinderzulage 1. Kind | 300 Euro |
Kinderzulage 2. Kind | 300 Euro |
Gesamt | 775 Euro |
Mindestsparbeitrag: 185 Euro pro Jahr, um die volle Zulage in Höhe von 775 Euro pro Jahr zu erhalten.
Gerade nach einer Gehaltserhöhung oder einer Sonderzahlung empfiehlt sich die Überprüfung der Beitragshöhe nach dieser Musterrechnung, um den vollen Anspruch auf die Riesterzulagen nicht zu gefährden.
Riestern bringt auch Steuervorteile
Neben den Zulagen, die Riestersparer jährlich vom Staat erhalten, besteht die Möglichkeit, die Sparraten zusätzlich bei der Einkommenssteuererklärung geltend zu machen. Bis zu maximal 2.100 Euro können Sie die Beiträge inklusive aller Zulagen pro Jahr als Sonderausgaben absetzen und schmälern somit das zu versteuernde Einkommen. Die Summe der erhaltenen Zulagen wird vom Steuerrückerstattungsbetrag abgezogen.
Sie sind unsicher, ob ein Riestervertrag für Sie sinnvoll ist oder Sie möchten Ihren Riestervertrag unabhängig überprüfen lassen? Dann stehen Ihnen die Finanzberater des VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) kompetent mit Rat und Tat zur Seite.