Altersvorsorge
07.02.2022
Was tun mit dem Riester-Vertrag?
Die Riester-Rente steht 20 Jahre nach ihrer Einführung massiv in der Kritik. Die Zahlen stagnieren bei rund 16 Millionen Verträgen, wobei jeder fünfte beitragsfrei gestellt ist. Noch ist ein Vertragsabschluss möglich, doch immer mehr Versicherungen, Banken und Fondsgesellschaften steigen aus dem Riester-Neugeschäft aus. Die Absenkung des Höchstzinssatzes auf 0,25 Prozent seit dem 1. Januar 2022 ist eine große Hürde für die bei Riester vorgegebene Beitragsgarantie zum Vertragsende. Was ist Riester-Sparern zu raten? Eine regelmäßige kritische Überprüfung des Vertrages hinsichtlich Kosten, Rendite und Rentenhöhe ist in jedem Fall sinnvoll. Die möglichen Optionen: Weitersparen, stoppen, Anbieter wechseln oder kündigen.
Aus einer Studie des Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) vom Herbst 2021 ergibt sich, dass die Riester-Rente nur einen geringen Beitrag zur Lebensstandardsicherung im Rentenalter leistet, da nur 25 Prozent der erwerbsfähigen Bevölkerung überhaupt mit einem Riester-Vertrag für das Alter vorsorgen. Um Altersarmut langfristig zu vermeiden, ist es notwendig, die private Altersvorsorge grundlegend zu reformieren und für alle verpflichtend zu machen. Ein neues, kostengünstiges, standardisiertes Vorsorgeprodukt kann die Lösung sein, so lautet der Tenor der Studie.
Der Koalitionsvertrag sicherte 2021 den Bestandsschutz für bestehende Riester-Verträge ausdrücklich zu. Altersvorsorgesparer müssen sich daher um die zukünftige Förderung ihrer Verträge zunächst keine Sorgen machen.
Vertrag weiterhin besparen
Bei aller Kritik an der Riester-Rente lohnt sich das Beibehalten des Vertrages für Geringverdiener, Alleinerziehende und Familien mit Kindern aufgrund niedriger Eigenbeiträge und hoher staatlicher Zulagen. Für Besserverdiener kann sich Riester zusätzlich auch als Steuersparmodell entpuppen. Für die Fortführung des Vertrages ist es wichtig, dass die Vorsorgesparer*innen jährlich die Eigenbeiträge anpassen, um die volle Zulagenförderung zu erhalten. Der Steuerbescheid gibt Informationen, ob und in welcher Höhe Sie Steuerersparnisse erzielen konnten und in der verpflichtenden Jahresbescheinigung des Riester-Anbieters sind die Vertragskosten ausgewiesen. Mit allen diesen Daten lässt sich die Rendite des Vertrages berechnen und prüfen, ob sich das Weitersparen auch unter individuellen Kostengesichtspunkten lohnt.
Vor allem alte, noch gut verzinste Riester-Rentenversicherungsverträge lohnen sich fortzuführen, insbesondere dann, wenn zugleich eine hohe Zulagen- und Steuerförderung besteht.
Fondsgebundene Verträge können die Sparer*innen rentabler gestalten, wenn sie die Fondsanlage optimieren und im besten Fall in kostengünstige Indexfonds investieren. Eine Anfrage beim Vertragspartner zu einem Fondswechsel zahlt sich somit unter Umständen aus.
Riester-Anbieter wechseln
Wer mit seinem bestehenden Vertrag unzufrieden ist, aber dennoch die Förderung nutzen möchte, hat grundsätzlich die Möglichkeit, zu einem anderen Riesteranbieter zu wechseln. Bei einem Wechsel und der Mitnahme des Vertragskapitals fallen Kosten in Höhe von maximal 100 Euro an. Zu bedenken ist aber, dass sich in diesem Fall nicht der Garantiewert des Riester-Kapitals überträgt, sondern nur der aktuelle Kapitalwert. Gleichzeitig fallen beim Neuvertrag wieder Abschlusskosten an, so dass der Anbieterwechsel gut überlegt sein sollte.
In den vergangenen Monaten hat sich durch die anhaltende Niedrigzinsphase und die strengen Riester-Vorgaben zur Beitragsgarantie das Angebot an Neuriester-Verträgen drastisch eingeschränkt. Besonders für ältere Sparer*innen, die eine zwanzigjährige Vertragslaufzeit nicht mehr schaffen, ist die Chance zum Wechsel oder Neuabschluss sehr gering.
Tilgung eines Immobiliendarlehens
Eigenheimbesitzer haben die Möglichkeit, das angesparte Kapital für den Kauf, die Entschuldung oder den barrierefreien Umbau einer selbstgenutzten Immobilie einzusetzen. Statt einer lebenslangen Rente setzen sie das Kapital für das Wohneigentum ein. Die Auszahlung beantragen sie bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Auch bei dieser Variante sind die Gelder steuerpflichtig und werden entweder auf einmal oder über einen Zeitraum von 20 Jahren bezahlt.
Stoppen und Vertrag beitragsfrei stellen
Wenn die Kostenquote sehr hoch ist und der Vertrag auch nach Jahren nicht ins Plus kommt, ist ein Ruhen des Vertrages sinnvoll. Jeder fünfte Riester-Vertrag liegt nach der DIW Studie auf Eis und wird ohne aktive Beitragszahlung geführt. Der Vorteil der Stilllegung des Vertrages besteht darin, dass alle Beiträge und Zulagen erhalten bleiben und bis zum Ende der Vertragslaufzeit garantiert sind. Der Nachteil: Die fixen Vertragskosten laufen weiter, das schmälert die Rentabilität.
Riester-Vertrag kündigen
Eine Kündigung während der Laufzeit will sehr gut überlegt sein und ist immer nur eine Notlösung. Die Kündigung gilt als förderschädliche Verwendung. In diesem Fall sind die Sparer*innen verpflichtet, alle Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen.
Nur in Einzelfällen lohnt sich eine Kündigung zu Rentenbeginn statt der lebenslangen Rentenzahlung. Wenn nach der Rückzahlung der Zulagen und der Steuervorteile keine Verluste entstehen und die Lebenserwartung nicht sehr hoch ist, spricht im Einzelfall nichts gegen eine komplette Kapitalauszahlung.
Montag, 7. März 2022 - Online-Vortrag „Was tun mit dem Riester-Vertrag?“
Der VSB bietet am Montag, den 7. März 2022 um 19:00 Uhr, einen Online-Vortrag zum Thema „Was tun mit dem Riester-Vertrag?“ an.
Anmeldung und weitere Infos unter: www.verbraucherservice-bayern.de/termine/FI-1-2022-0028
Weiterführende Informationen:
www.test.de/Riester-Rente-Riester-die-grosse-Analyse-5767485-0/
www.wiwo.de/finanzen/geldanlage/rente-wann-die-riesterrente-ein-minusgeschaeft-ist/25735060.html