Baufinanzierung
19.05.2015, Bausparverträge
Bausparkassen bestehen auf Abwicklung der gekündigten Altverträge
Seit Ende 2014 haben Bausparkassen mehreren zehntausend Kunden mit hochverzinslichen Altverträgen gekündigt. Sie haben sich verkalkuliert und können die vereinbarten Guthabenzinsen in der aktuellen Niedrigzinsphase nicht erwirtschaften.
Der Widerspruch der empörten Bausparer wird aktuell mit einer kurzen Bestätigung der Wirksamkeit der Kündigung beantwortetet, in der der Bausparer auch gleich aufgefordert wird, das Auszahlungskonto mitzuteilen.
VSB empfiehlt Betroffenen: Vorbehalt der Geltendmachung des Zinsschadens
Betroffene Verbraucher können ihre Bankverbindung angeben oder das Geld unverzinst bei der Bausparkasse liegen lassen. Sparer sollten aber der Bausparkasse unbedingt mitteilen, dass sie mit der Vorgehensweise nicht einverstanden sind und sich ausdrücklich vorbehalten, den entstehenden Zinsschaden geltend zu machen!
Bei den Beratungsstellen des VerbraucherService Bayern erhalten Bausparer hierzu einen Musterbrief, sowie weitere Informationen und Beratung zur Kündigung ihrer Bausparverträge, Antworten auf Fragen rund ums Bausparen oder auch zur bedarfsgerechten Geldanlage.
Download:
Musterbrief: Richtige Reaktion auf Kündigungsschreiben des Bausparvertrags