Energie
21.12.2023
Ausblick 2024: Neuerungen für Energieverbraucher*innen
Neues Jahr, neue Regeln. Gerade im Energiebereich ändert sich 2024 einiges für Verbraucher*innen. Die Energieberatung des VerbraucherService Bayern erklärt in diesem Beitrag detailliert, was für Privathaushalte wichtig wird und fasst entscheidende Neuerungen zusammen. (aktualisiert am 21.12.2023)

Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) tritt in Kraft
Ab 1. Januar 2024 müssen Neubauten in Neubaugebieten mit Heizungen ausgestattet werden, die zu 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Reine Öl- und Gasheizung sind dann ausgeschlossen.
Wer in einer Baulücke oder im Außenbereich neu baut, oder wer lediglich seine Heizung tauscht, bekommt mehr Zeit, bis die Pflicht mit erneuerbaren Energien zu heizen wirkt: In Großstädten über 100.000 Einwohnende bis zum 30. Juni 2026, in kleineren Gemeinden bis zum 30. Juni 2028. Aber: Ist in dem betreffenden Gebiet der Ausbau eines Wärme- oder Wasserstoffnetzes bereits beschlossen, beginnt die Pflicht, mit erneuerbaren Energien zu heizen, früher.
Diese Möglichkeiten, mit erneuerbarer Energie zu heizen, sind ausdrücklich im Gesetz benannt:
- Elektrisch angetriebene Wärmepumpe und Biomasseheizung (unter bestimmten Voraussetzungen).
- Fernwärme, wenn der Wärmenetzbetreiber garantiert, dass die Wärme aus erneuerbaren Energien stammt oder darauf umgestellt wird.
- Hybridheizung. Das ist eine Wärmepumpe oder solarthermische Anlage, kombiniert mit einer Gas-, Öl-, oder Biomasseheizung.
- Wasserstoffheizung. Im Prinzip ist das eine Gasheizung. Aktuell sind Gasheizungen, die zu 65 Prozent mit Wasserstoff betrieben werden können, nicht im Angebot.
Achtung: Im Rahmen eines Heizungstausches eine reine Öl- oder Gasheizung einzubauen, ist 2024 noch zulässig. Wer das tut, muss spätestens ab 2029 dennoch einen Anteil der Heizwärme aus Biomasse oder Wasserstoff erzeugen. Ab 2029 liegt dieser Anteil bei 15 Prozent, ab 2035 bei 30 und ab 2040 bei 60 Prozent.
Die Energieberatung des VerbraucherService Bayern rät inzwischen von der Anschaffung reiner Öl- und Gasheizungen ab. Es bestehen heute erhebliche Zweifel daran, dass Wasserstoff oder Biomasse zum Heizen von Wohngebäuden flächendeckend verfügbar sein werden.
CO2-Emissionen werden teurer
Der Festpreis für CO2-Emissionen steigt: Die erhöhten Emissionskosten führen zu höheren Preisen für Heizöl und Erdgas.
Die Erhöhung um zehn Euro pro Tonne CO2 verteuert den Erdgaspreis um etwa 0,2 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Bei einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh wird das Heizen so um 30 Euro teurer.
Mehr Zuschüsse für Sanierung
Höhere Förderungen erwarten Haushalte, die sich ab 2024 für den Austausch ihrer Heizung entscheiden. Neben einer Grundförderung von 30 Prozent gibt es einen „Speedbonus“ von 20 Prozent für diejenigen, die ihr Vorhaben schon im nächsten Jahr umsetzen. Haushalte mit geringem Einkommen haben die Möglichkeit, einen speziellen Einkommensbonus zu beantragen. In der Summe könnten so bis zu 70 Prozent der Kosten bezuschusst werden. Für darüberhinausgehende Kosten besteht die Möglichkeit, ein verbilligtes Darlehen zu erhalten, so dass Haushalte auch ohne eigene Ersparnisse eine neue Heizung einbauen können. Förderungen erhalten ausschließlich erneuerbare Energien wie zum Beispiel Wärmepumpen oder Pelletheizungen und Anschlüsse an Fernwärme.
Bei Zuschüssen für Maßnahmen einer Gebäudesanierung gilt: Eine nachträgliche Wärmedämmung soll 2024 mit bis zu 20 Prozent gefördert werden – max. 25% mit Individuellem Sanierungsfahrplan ISFP.
Umweltprämie für Elektroautos sinkt
Die Förderung für Elektroautos wurde ersatzlos gestrichen.
Leichtere Inbetriebnahme von Stecker-Solargeräten
Für so genannte Balkonkraftwerke gibt es bald einfachere Regeln. Diese gelten in Folge einer Gesetzesänderung für Geräte bis 800 Watt Leistung. In der Praxis dürfen jedoch erst steckerfertige PV-Anlagen mit mehr als den bisher geltenden 600 Watt Leistung genutzt werden, wenn auch die entsprechenden Elektronormen angepasst worden sind. Vereinfacht werden die Anmeldeformalitäten beim Marktstammdatenregister und die Anmeldung beim Netzbetreiber entfallen. Zusätzlich soll die Inbetriebnahme auch schon mit einem alten Stromzähler erfolgen können, auch wenn sich dieser potenziell rückwärts drehen könnte.
Stecker-Solargeräte kommen zudem in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Rahmen des Miet- und Wohneigentumsrechts. Einzelne Mieter und Wohnungseigentümer haben dann gegenüber Hauseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaft Anspruch auf bauliche Veränderungen.
Geringere Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen
Ab Februar 2024 verringert sich die Vergütung für Strom aus Anlagen, die ab diesem Zeitpunkt in Betrieb genommen werden: Von aktuell 8,2 Cent pro kWh um ein Prozent auf dann 8,12 Cent. Die Vergütung wird für einen Zeitraum von 20 Jahren gewährt.
Höhere Mehrwertsteuer für Erdgas
Ab März wird das Erdgas selbst wieder teurer: Denn mit der Erhöhung des vorübergehend abgesenkten Mehrwertsteuersatzes von sieben auf erneute 19 Prozent, verteuern sich die Kosten bei einem Verbrauch von 15.000 kWh Erdgas um etwa 120 Euro im Jahr 2024.
Effizientere Kühlschränke
Kühlschränke sowie Waschmaschinen und –trockner für Privathaushalte müssen ab März effizienter werden. Die Mindestanforderungen steigen und der Stromverbrauch ist auf dem Energielabel auszuweisen:
- Bei Kühlschränken ist der Jahres-Stromverbrauch auszuweisen.
- Bei Waschmaschinen und Waschtrocknern ist der Stromverbrauch für 100 Waschgänge anzugeben.
Das Energielabel selbst und die Bewertung in der jeweiligen Effizienzklasse bleiben zunächst unverändert. Die Energieberatung des VerbraucherService Bayern rät bei der Neuanschaffung von Haushaltsgeräten zu den sparsamsten Modellen. Mehrkosten gleichen sich häufig im Laufe des Betriebs durch dann geringere Stromkosten wieder aus.
Beratung zum effizienten Einsatz von Energie in Privathaushalten
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale in Kooperation mit dem VerbraucherService Bayern hilft bei Fragen zum effizienten Einsatz von Energie in Privathaushalten. Sie findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt, und ist je nach Beratungsangebot kostenfrei oder kostenpflichtig (30 Euro). Unsere Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind alle Beratungsangebote kostenfrei. Terminvereinbarung unter Tel. 0800-809 802 400. Mehr Infos unter www.verbraucherservice-bayern.de/themen/energie/energieberatung. Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.